eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Fr, 12:14 Uhr
30.09.2022
Maskenpflicht ist zurück

Neue Besuchsregeln in den Helios Kliniken

Anzeige symplr (1)
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes ab dem 01. Oktober gelten auch in den Helios Kliniken Mansfeld-Südharz neue Besuchsregeln...

Ab dem 01. Oktober 2022 bestehen mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bundeseinheitlich eine FFP2-Masken- sowie eine Testpflicht für Krankenhäuser.

Die neuen Bestimmungen im Detail:
  • Personen dürfen die Einrichtung nur mit einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) betreten.


Ausnahmen gelten für:
  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die auf Grund ärztlich bescheinigter Kontraindikation keine Maske tragen können/dürfen,
  • gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit ihnen kommunizieren
  • Personen müssen bei Betreten der Einrichtung einen gültigen, negativen Testnachweis erbringen. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen
  • Als Testnachweis gilt: ein Antigentest aus dem Testzentrum oder ein PCR-Test (Zertifikat); Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Nutzen Sie bitte die öffentlichen Testzentren.
  • Keinen Test benötigen die bei uns zu behandelnden Patient:innen. Jedoch ist ein negativer Test für Begleitpersonen der Patient:innen (bspw. zu ambulanten Sprechstunden) erforderlich.


Die Testpflicht gilt unabhängig vom Immunisierungsstatus, also auch für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)