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Fr, 20:17 Uhr
25.03.2022
Musterfeststellungsklage des vzbv

Sonderberatungstage für die Eintragung in das Klageregister gegen die Sparkasse MansfeldSüdharz

Sparkassenkunden mit Prämiensparverträgen könnten nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.10.2021 erhebliche Nachzahlungsansprüche zustehen. Prämiensparer der Sparkasse Mansfeld-Südharz können sich jetzt kostenfrei der Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) anschließen...

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Der vzbv hat die Klage Ende des vergangenen
Jahres eingereicht. Vor dem Oberlandesgericht Naumburg lässt der vzbv klären, inwiefern die Sparkassen Zinsen an Kunden mit
Prämiensparverträgen nachzahlen müssen. Betroffene können sich anmelden und damit den ersten Schritt einleiten, ihre Zinsen von den Sparkassen gutgeschrieben zu bekommen – und das auch bei Kündigungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Das Verfahren geht nur weiter, wenn sich zeitnah mindestens 50 Verbraucher im Klageregister anmelden.

Um die Anmeldung zu erleichtern, unterstützt die Verbraucherzentrale Betroffene an den Sonderberatungstagen am 04. und 05. April in der Beratungsstelle Sangerhausen, Kylische Straße 54 c, in der Zeit von 10 bis 18 Uhr. Das Angebot ist kostenfrei. Angesichts der pandemiebedingten Hygieneauflagen und der zu erwartenden Nachfrage wird gebeten, über das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter (0345) 29 27 800 telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Der vzbv bietet Informationen zur Sache auf der Webseite www.musterfeststellungsklagen.de. Verbraucher können mit einem Klage-Check prüfen, ob ihr Fall zur Klage passt. Nach wenigen Klicks erhalten Betroffene ein Ergebnis und einen
Mustertext für die Anmeldung. Bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens können sich Angemeldete gegenüber der Sparkasse auf das Urteil des Gerichts beziehen und Zinsnachzahlungen fordern. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Verbraucher auf den Internetseiten des vzbv zur Klage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz Auf den Seiten können Betroffene sich
auch zu News-Alerts anmelden. Der vzbv informiert diese dann per EMail bei Neuigkeiten zu den Verfahren

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentralesachsen-anhalt.de.
Autor: nis

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