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Mi, 10:38 Uhr
29.12.2021
ADAC

Lebensretter Rettungsgasse

Nach einem Unfall zählt jede Minute. Umso wichtiger, dass Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr schnell und ungehindert zum Unfallort kommen und Unfallopfern helfen. Die Lösung heißt: Rettungsgasse bilden! Und wer das nicht beachtet, dem drohen hohe Strafen...

Der ADAC weist darauf hin, dass auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts bereits dann, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, eine Gasse für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, muss nach links ausweichen. Auf allen übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts weichen, um so den Einsatzfahrzeugen den notwendigen Platz zu verschaffen.

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Wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, besteht kaum noch die Möglichkeit, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu machen. Befahren dürfen die Rettungsgasse nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr-, Notarzt und Rettungswägen sowie Bergungs- und Abschleppfahrzeuge. Für alle anderen ist die Durchfahrt tabu. Auf 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot wurden die Strafen inzwischen aufgestockt, wenn eine erforderliche Rettungsgasse nicht gebildet wird.

Den Standstreifen dürfen Autofahrer nur dann benutzen, wenn sie von der Polizei dazu aufgefordert werden oder wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden.

Das Wissen der Autofahrer um die Bildung der Rettungsgasse hat sich in den letzten Jahren verbessert: Wie eine Umfrage des ADAC aus dem Jahr 2020 unter seinen Mitgliedern gezeigt hat, wussten damals 84 Prozent der Befragten, wann für Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr Platz gemacht werden muss. Im Jahr 2018 war dies nur 73 Prozent bekannt. Der ADAC sieht die verbesserten Autofahrer-Kenntnisse als Erfolg der intensiven Aufklärungs- und Informationskampagnen der vorangegangenen Jahre.
Autor: red

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Kommentare
Windhauch
29.12.2021, 16:54 Uhr
Die Pflicht...
...zur Bildung einer Rettungsgasse ist den meisten Kraftfahrern (und Kraftfahrerinnen) durchaus bekannt und untereinander sicher auch unstrittig.
Vielmehr entscheidend ist aber, welchen persönlichen Einfluss ich als Nutzer(in) einer Fahrspur auf die Bildung einer Rettungsgasse habe, Schrittgeschwindigkeit oder stockender Verkehr vorausgesetzt.

Auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen ist es kein Problem: Als Linksfahrende(r) steuere ich nach links, als Rechtsfahrende(r) fahre ich nach rechts. Dabei ist der Standstreifen – so wie im Artikel beschrieben – tabu.
Immer unter der Voraussetzung der Schrittgeschwindigkeit ist es dabei unerheblich, ob Vorausfahrende oder Nachfolgende meinem Beispiel folgen.
Bei drei (oder mehr) Fahrspuren habe ich es als Nutzer der zweiten Spur (von links) nicht mehr allein in der Hand, sondern bin auf das Verhalten des rechten Nachbarn angewiesen. Dieser Nachbar – im ungünstigsten Fall (wegen der Fahrzeugbreite) ein LKW oder Bus – müsste ja auch nach rechts ausweichen. Macht er das (aus welchen Gründen auch immer) nicht, wird es im wahrsten Sinne des Wortes „eng“ für mich.
Allerdings kann sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Bewertung der Verkehrssituation mein rechtsfahrender Nachbar auch fragen, wieso ich ihm plötzlich „auf die Pelle rücke“.

In der Praxis (Unfall vorausgesetzt) geht die Phase des Schrittfahrens bald über in den sogenannten Stop-and-go-Verkehr (und umgekehrt), bis zum endgültigen Stillstand. Spätestens in diesem Moment sollte ich zum Vorausfahrenden einen ausreichenden „Rangierabstand“ gelassen haben, um mein Fahrzeug möglichst parallel zum Fahrstreifen abstellen zu können. Einsatzkräfte berichten nämlich immer wieder von schrägstehenden Fahrzeugen, meist über zwei Fahrspuren hinweg oder über in die Rettungsgasse hineinragenden Heckteile.

Mein Fazit:
- Auf der äußerst linken, sowie der äußerst rechten Fahrspur sind die Voraussetzungen für die Rettungsgassenbildung am einfachsten zu realisieren.
- Der „Abstimmungsaufwand“ ist auf den mittleren Fahrspuren am größten.
- Für alle Fahrspuren gilt der Grundsatz eines ausreichenden Abstandes zum Vordermann, um situationsbedingt reagieren zu können (besonders wichtig bei Fahrzeugen mit Anhänge
Herr Taft
30.12.2021, 10:31 Uhr
Es ist mit der Rettungsgasse...
... wie mit manchem Anderen in Deutschland. Immer gibt es Egomanen, die sich durch die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse gegängelt fühlen, zu ignorant sind oder einfach nicht die Notwendigkeit begreifen. Es ist Manchem einfach nicht möglich allen Anderen zu liebe einfach mal was zu tun, von dem sie selbst nicht 100prozentig überzeugt sind. Dabei ist es nicht schwer nach rechts oder links an den Rand zu fahren oder den Ärmel hochzuziehen. Ein einzelner kann bei der Rettungsgasse das Wirken und Wollen aller Anderen zunichte machen.
Kobold2
30.12.2021, 10:55 Uhr
Der Egoismus
Steht halt der mangelnden Weitsicht im Weg.
Zur Bildung einer Rettungsgasse gehört es auch, dass man mit Wohnwagen, Wohnmobil, Bulli, Sprinter und anderen Kleinbussen nicht in der Mitte, oder ganz links aufhält, damit die Rettungsfahrzeuge auch zügig durchfahren können und nicht, das sie sich Fahrzeug für Fahrzeug mühsam durcharbeiten müssen.
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