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So, 09:33 Uhr
11.04.2021
Von Stornierung bis Reiserechtsschutz

Reisen in Corona-Zeiten

Nach über einem Jahr Corona-Pandemie ist die Sehnsucht nach Urlaub groß. Ebenso wie die Unsicherheit und die Angst vor finanziellen Risiken. Kann man trotz offizieller Reisewarnungen für das Zielland dort seinen Urlaub verbringen? Wie sieht es mit Stornierungsmöglichkeiten aus? Und wann springt die Rücktrittsversicherung ein? Das sind nur einige der Fragen, die sich potenzielle Urlauber stellen...

Reisen trotz Warnung?
Für Länder, die als Corona-Risikogebiet eingestuft sind, spricht die Bundesregierung eine Reisewarnung aus. Diese kommt zwar einem Reiseverbot nicht gleich, jedoch ist nach der Rückkehr Quarantäne angesagt. Zudem greift im Falle einer Reisewarnung unter Umständen die Auslandskrankenversicherung nicht. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann diese in der Regel kostenfrei stornieren, wenn das Land als Risikogebiet eingestuft wird.

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Wird die Reise vom Veranstalter abgesagt, bekommt der Kunde sein Geld zurück – und zwar binnen 14 Tagen. Gutscheine können angeboten werden, sie sind aber auch abzulehnen. Individualreisende haben diese Möglichkeit normalerweise nicht. Inzwischen erlauben viele Airlines und Anbieter von Unterkünften jedoch eine flexible Stornierung oder Umbuchung, teils bis kurz vor der Abreise. Wichtig ist es, die jeweiligen Vertragsbedingungen genau durchzulesen.

Sinnvolle Versicherungen
Eine Rücktrittsversicherung sollten Reisende immer abschließen. Diese springt ein, wenn die Versicherten selbst krank geworden sind oder einen Unfall hatten und deswegen die Reise absagen müssen. Doch Vorsicht: Manche Anbieter schließen eine Covid-19-Erkrankung oder eine präventive Quarantäne als Rücktrittsgrund aus. Daneben ist eine Reiserechtsschutzversicherung sinnvoll. Denn auch im Urlaubsland kann es – zum Beispiel wegen Ärgers im Hotel oder mit dem gebuchten Mietwagen – zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Der Reiserechtsschutz der DEVK etwa sichert Urlauber gegen das Kostenrisiko eines Rechtsstreits im europäischen Ausland ab – Informationen dazu gibt es unter www.devk.de. Mit der weltweiten Deckung, die im Komfort- und Premium-Schutz der Privat-Rechtsschutzversicherung enthalten ist, ist man sogar global geschützt.

Kurzfristig buchen
Generell kann es sich lohnen, möglichst kurzfristig die Reise zu buchen. Denn die Corona-Lage und damit auch die Bestimmungen in den einzelnen Ländern verändern sich stetig und schnell. So kann es passieren, dass man im Urlaubsland in Quarantäne muss, die Restaurants oder Geschäfte schließen müssen oder Ausgangssperren verhängt werden. Was aktuell in welchem Land gilt, steht in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.
djd
Autor: red

Kommentare
Halssteckenbleib
11.04.2021, 23.13 Uhr
Also ich habe mir
für dieses Jahr fest vorgenommen mal nach Bleicherode zu reisen. War schon ewig in keiner Großstadt mehr. Zelt geschnappt und ab geht's. In Bleicherode soll auch der Virus nicht so stark verbreitet sein. Drückt mir die Daumen das das Wetter mitspielt.
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