eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 19:33 Uhr
22.03.2020
Corona-Epidemie:

Weitgehendes Kontaktverbot

Aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) liegt der Text der neuen Verfügungen vor, den Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) so eben verkündete. Hier der Wortlaut...


Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

Anzeige symplr
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
Autor: red

Kommentare
gernot1310
23.03.2020, 14.06 Uhr
wenn ich den Wortlaut lese , Kopfschüttel
Punkt 4. ...andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Was bitte sind andere Tätigkeiten???? Bleibt viel Spielraum


Punkt 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

Inakzeptabel ???? warum nicht klar "sind untersagt" und fertig


warum kann man da nicht klipp und klar sagen so und so fertig aus Ende und nicht ankommen mit na ja und vielleicht etc.
Man hat ohne hin gepennt da oben. In dem Moment als es in China losging hätte man hier schon Maßnahmen ergreifen müssen als Vorbereitung und in dem Moment als die ersten Menschen hier infiziert waren sofort dich machen und die ganzen Regeln die jetzt erst kommen schon damals machen sollen.

Ach ja an alle Hamster Einkäufer, ihr seid nicht alleine auf dieser Welt.
Wegen einer Packung Toilettenpapier habe ich 6 Märkte abgefahren und nix bekommen. Also reist euch etwas am Riemen.
gernot1310
23.03.2020, 14.34 Uhr
wenn ich den Wortlaut lese , Kopfschüttel
Punkt 4. ...andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Was bitte sind andere Tätigkeiten???? Bleibt viel Spielraum


Punkt 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

Inakzeptabel ???? warum nicht klar "sind untersagt" und fertig


warum kann man da nicht klipp und klar sagen so und so fertig aus Ende und nicht ankommen mit na ja und vielleicht etc.
Man hat ohne hin gepennt da oben. In dem Moment als es in China losging hätte man hier schon Maßnahmen ergreifen müssen als Vorbereitung und in dem Moment als die ersten Menschen hier infiziert waren sofort dich machen und die ganzen Regeln die jetzt erst kommen schon damals machen sollen.

Ach ja an alle Hamster Einkäufer, ihr seid nicht alleine auf dieser Welt.
Wegen einer Packung Toilettenpapier habe ich 6 Märkte abgefahren und nix bekommen. Also reist euch etwas am Riemen.
Herr Taft
23.03.2020, 15.03 Uhr
verstehe das so:
geregelt ist, was NICHT gemacht werden soll. Alles andere ist erlaubt, wenn es NOTWENDIG ist (es also einen wichtigen Grund gibt.) Geht auch eigentlich gar nicht anders, da es millionenfach individuelle Gründe gibt, Menschen zu treffen oder verschiedene Aktivitäten durchzuführen. Überschrift ist: Kontakte auf ein NOTWENDIGES Maß reduzieren. Die Notwendigkeit ist - wie gesagt - individuell.
gernot1310
24.03.2020, 08.53 Uhr
@Oberlehrer
was NICHT gemacht werden soll ist einfach zu ungenau definiert.
Ein wichtiger Grund kann alles mögliche sein , wie du schon sagst, millionenfach ..., und genau das ist das Problem.
Eine Exakte Angabe dessen was erlaubt ist macht schon Sinn.
Ähnlich einer Firewall in der IT. Grundsätzlich ist alles verboten bis auf das was explizit erlaubt ist.

Der Mensch braucht klare Anweisungen sonst wird das nix.


@Redaktion, keine Ahnung warum es ein Doppelpost ist, den 2 könnt ihr ja mal wieder raus löschen, danke.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr