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So, 21:51 Uhr
23.02.2020
Nach Entleerung der Talsperre Kelbra

Naturschützer wollen Strafanzeige stellen

Zur andauernden Entleerung des Stausees Kelbra erwägen die Naturschützer jetzt eine Anzeige gegen unbekannt. Auch heute wieder waren bei strömenden Regen freiwillige Helfer mit der Rettung von Fischen beschäftigt...

Abgelassene Talsperre (Foto: Anglerverein SGH) Abgelassene Talsperre (Foto: Anglerverein SGH)
Der Schlammpfropfen, kurz bevor er in die Helme abläuft

Der ehrenamtliche Geschäftsführer des Kreisanglervereins Sangerhausen, Frank Gabriel, informierte die nnz über das weitere Vorgehen der Naturschützer gegen die Entleerung der Talsperre in Kelbra. Das nachfolgende Schreiben wurde an die unteren Behörden des Landkreises Mansfeld Südharz, an das Landesverwaltungsamt, an das Umweltministerium und an den Talsperrenbetrieb gesendet.

Sehr geehrte Damen und Herren,
unterhalb des Stausees Kelbra erfolgt seit 2 Tagen am Bauwerk 1 eine unregelmäßige Entleerung der Talsperre Kelbra. Mal ist Wasser da, mal läuft kein Wasser, so dass die Fische teilweise kurze Zeit auf dem Trockenen liegen. Einige Bürger haben heute Morgen bei starkem Regen in Kelbra wieder selber Fische geborgen und mit Eimern in die Helme umgesetzt. Anschließend wird wieder Wasser verstärkt abgelassen. Dann verschwinden auch die eventuell vorhandenen toten Fische im Hochwasser der Helme. Nach Auskunft des Staumeisters ist der schwankende Wasserstand aber ein natürlicher Prozess, da im Staubecken sich zwischenzeitlich eine Art "Schlammpfropfen" vor dem Ablaufbauwerk bildet, (siehe Foto abgelassene Talsperre) welcher dann sich auflöst und der Schlamm dann über den Solgraben (Bürger von Kelbra nennen ihn auch Mühlgraben oder wegen der U-Schalen Schalengraben) in das Schutzgebiet Helme abläuft.

Diese in unseren Augen illegale Schlammentsorgung muss von den Behörden umgehend gestoppt werden. Wir geben Ihnen Gelegenheit, bis Montag dem 24.02.2020 um 12.00 Uhr dies Schlammentsorgung in die Helme im Interesse des Natura 2000 Gebietes 134 Helme zu stoppen. Wir werden morgen früh außerdem durch ein Anwaltsbüro prüfen lassen, ob der Straftatbestand nach § 329 StGB erfüllt ist. Sollte dem so sein, werden wir Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt erstatten und unseren gesamten Schriftverkehr einschließlich Presseveröffentlichung der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen.
Wurden denn an diesem Wochenende durch den Gewässerkundlichen Landesdienst überhaupt Wasserproben auf Sedimente im Solgraben durchgeführt?

Toter Karpfen (Foto: Ulrich Reinboth) Toter Karpfen (Foto: Ulrich Reinboth)

Wasserstand heute im Mühlgraben gegen 10.40 Uhr mit erstem toten Karpfen

Wasserstand am Nachmittag (Foto: Ulrich Reinboth) Wasserstand am Nachmittag (Foto: Ulrich Reinboth)
Wieder hoher Wasserstand am Nachmittag gegen 17.25 Uhr

Die Fotos wurden uns von Bürgern zur Verfügung gestellt. Sie zeigen den stark schwankenden Wasserstand und die dunkelbraunen Sedimente im Solgraben und bisher den offiziell ersten toten Karpfen.
Als Vorstand des Kreisanglervereines gehen wir jetzt davon aus, dass die Behörden, wie in der Vergangenheit, umgehend verantwortungsvoll handeln.
Langfristig ist zu prüfen, ob man den Schlamm nicht vorher in der Talsperre absaugen und damit für das Gewässersystem Helme unschädlich machen kann.

Im Strafgesetzbuch heißt es dazu:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete

....

(4) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in einem Natura 2000-Gebiet einen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieses Gebietes maßgeblichen

1. Lebensraum einer Art, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) oder in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, aufgeführt ist, oder

2.natürlichen Lebensraumtyp, der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, aufgeführt ist,

erheblich schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe

1.in den Fällen der Absätze 1 und 2 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe,

2.in den Fällen des Absatzes 3 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(6) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 4 leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Das Bild der abgelassenen Talsperre zeigt den erwähnten Schlammpfropfen, kurz bevor er in die Helme abläuft. glänzend führen die Umweltschützer aus, dass ein Gewässer, in dem keine Fische befinden zu einer rasend schnelenl Vermehrung von Mückeln kommt, weil Fische am liebsten Mückenlarven fressen. Dann, so argumentieren sie weiter, werden wohl auch viele Touristen von der fischfreien, aber mückenlastigen Talsperre fern bleiben.
Autor: red

Kommentare
PIMI
24.02.2020, 05.57 Uhr
Das kann man nur begrüßen
Tiere sind wie wir Menschen auch Lebewesen und was diese Schreibtischtäter hier anstellen, ist Tötung von Lebewesen. Deswegen finde ich eine Strafanzeige als angemessene Reaktion. Auch Umweltämter müssen sich an Gesetze halten, auch wenn das Hirn dort grün vermoost scheint.
geloescht.20230927
24.02.2020, 08.44 Uhr
Richtig
Ich hoffe, daß die Klage gegen die Schreibtischtäter Erfolg hat, denn sie wissen nicht was sie tun!
Schönen Montag noch.
Paletti
24.02.2020, 09.46 Uhr
Umweltskandal
In der heutigen Zeit so etwas zu genehmigen und durch zu führen ist meines Erachtens ein Attentat auf die Natur und Betonkopf Politik. Die Anzeige ist mehr als gerechtfertigt mit Bestrafung der Zustimmer und Durchführer.
Sonntagsradler 2
24.02.2020, 10.39 Uhr
Kelbra - Stausee
Ich nehme an hier sind ziemlich viele Schnellschuss Reaktionen in Gang gesetzt wurden die weit von der der eigentlichen Realität abweicht.
Fakt ist der See wurde schon immer mal seit seiner erbauung in Interwallen gelehrt um Verunreinigungen des Wassers so gering wie möglich zu halten.
Im Netz steht ein Bericht aus dem Jahr 2018 vom Gesundheitsamt über die sehr schlechte Wasserqualität des Sees.
Normaler weise müsste der See mit Technik vom diesem Schlick befreit werden welches aber wieder Unsummen an Gelder für Abtransport und Entsorgung mit sich bringen würde.
Das ist meine Meinung zu diesem Fall.
Flitzpiepe
24.02.2020, 11.06 Uhr
Was lehrt man denn so einem See? ;-)
Aber Sonntagsradler hat schon Recht, Bildung für alle ist wichtig!
Zum Thema:
Sehr widersprüchlich sind die Aussagen. Angeblich wurde der Stausee immer im Winter abgelassen.
Stimmt das?
Z.T. wird nun behauptet, dass der Stausee abgelassen bleiben soll. Also nicht wieder angestaut werden soll wie sonst auch.
Stimmt das?
MMn ist das beim Stausee Straußfurt auch der Fall. Das würde beim Stausee Kelbra aber fatal sein, weil der ja touristisch genutzt wird.
Kommt es nun beim blassen zu einem Massensterben bei den Fischen?
Scheinbar doch nicht. Oder?
Sonntagsradler 2
24.02.2020, 11.48 Uhr
Natürlich See geleert Flitzpiepe |Aber:-D
Warum sollen jetzt die Fischer beim blassen aussterben? Ja …ja..ja
mfG
Fönix
25.02.2020, 17.31 Uhr
Schtzstatus Schwarzhalstaucher
Der Schwarzhalstaucher am Stausee Kelbra gilt als einer der Knackpunkte in der aktuellen Auseinandersetzung. Dazu folgende Anmerkungen:

Also nach meinen Recherchen ist der Schwarzhalstaucher auf der aktuellen Roten Liste Deutschland (2015) als ungefährdet und damit als nicht bestandsgefährdet eingeordnet. In der Roten Liste von Sachsen-Anhalt (Stand 2017) bekommt er die niedrigste Einstufung "R", das bedeutet extrem selten, aber nicht bestandsgefährdet. Zudem wird der Bestand als zunehmend eingeordnet. Davor liegen noch die 5 strengeren Schutzkategorien G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes), 3 (gefährdet), 2 (stark gefährdet), 1 (vom Aussterben bedroht) und 0 (verschollen/ausgestorben). Nur Vogelarten, die in die Kategorien G, 3, 2, und 1 eingeordnet sind, gelten laut Roter Liste als bestandsgefährdet. Ich kann für den Schwarzhalstaucher aus der Einordnung in die Rote Liste Sachsen Anhalt keine akute Gefährdung ableiten, die solche rigorosen Maßnahmen wie das vollständige Ablassen des Stausees Kelbra mit allen negativen Auswirkungen auf die betroffenen Habitate auch nur ansatzweise rechtfertigen. Wenn wir hier über den Auerhahn oder den Waldrapp sprechen würden, aber so …


Damit will ich natürlich nicht sagen, dass der Schwarzhalstaucher nicht schützenwert wäre, ganz im Gegenteil. Aber die aktiven Schutzmaßnahmen vor Ort sollten angemessen und verhältnismäßig sein und in ihren Auswirkungen auf weitere Schutzgebiete ausgewogen gestaltet werden. Eine Ausweitung der Ufergehölze wäre eine solche Maßnahme, der Schwarzhalstaucher bevorzugt für die Brut solche deckungsreichen Areale. Ich plädiere an dieser Stelle noch einmal für eine konstruktive Zusammenarbeit aller Naturschutzverbände (also auch NABU und Angler) unter neutraler Moderation der zuständigen Behörden und insbesondere des Umweltministeriums. Hand in Hand kann man viel mehr erreichen als in einer langanhaltenden Auseinandersetzung, die nur unnötig Ressourcen bindet. Diese sollten unbedingt für die aktive gemeinsame Naturschutzarbeit vor Ort eingesetzt werden. Das setzt allerdings voraus, dass die aufgebauten Bastionen verlassen und mit offenen Armen und Herzen aufeinander zugegangen wird. Hier sind NABU und Umweltministerium in der Pflicht, die Angler haben es in den letzten Jahren in Sachsen-Anhalt schon oft versucht, wurden aber stets zurückgewiesen.


Selbst für die in Sachsen-Anhalt nach wie vor umstrittene Kormoranverordnung sollte man mittelfristig eine gemeinsame tragfähige Lösung finden. Nach meiner Wahrnehmung war genau der damit verbundene anhaltende Streit der Ausgangspunkt für die aktuellen, mit harten Bandagen geführten Auseinandersetzungen. Dabei liegt das eigentliche Problem in der Tatsache, dass in unserer ausgeräumten Landschaft mit vielen ausgeräumten Gewässern die Unterstände für die Fische fehlen und die Kormorane so bei der Jagd leichtes Spiel haben. Diesen mieslichen Zustand mittel- und langfristig zu ändern wäre eine große Herausforderung. Diesen Weg gemeinsam zu gehen wäre meine Empfehlung, Gewinner wären in jedem Fall unsere besonders wertvollen Gewässerhabitate mit ALLEN dort lebenden Organismen. Noch wichtiger wäre für mich, wenn die zerstrittenen Protagonisten auf diese Art und Weise wieder Vertrauen zueinander aufbauen können. Davon profitieren dann wirklich alle!
PIMI
26.02.2020, 03.11 Uhr
Freiheitsstrafe und Schauberger lesen zur Bildung
Die Schreibtischtäter würde ich einsperren und ein Buch studieren lassen ,,Die unendliche Kraft im Wasser". Dann würden diese ,,Fachidioten" vielleicht begreifen, welchen Unsinn und Schädigung der Natur sie hier betreiben.
Andreas Dittmar
26.02.2020, 09.18 Uhr
Fressfeinde
Aus einem anderen Artikel geht hervor, dass Hechte die Schwarzhalstaucher wegfressen. Der Hecht ist zwar ein Raubfisch aber es wurde kein einziger Hecht im "abgefischten" Stausee gefunden. Entspricht es wirklich den Tatsachen, dass Hechte überhaupt Schwarzhalstaucher fressen ? Kann es vielleicht sein, dass Frau Dalbert sich mit Vögeln überhaupt nicht auskennt und auf ihrem Posten deplaziert ist ?
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