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Mi, 16:05 Uhr
19.02.2020
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

André Schröder will es wissen

In der causa "Fischfreier Stausee Kelbra" hat nun der CDU-Landtagsabgeordnete André Schröder eine Kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts gestellt. Wir haben die Fragen hier für Sie aufbereitet. .

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Kleine Anfrage
zur schriftlichen Beantwortung
Stauregime Talsperre Kelbra

Bei der Entwicklung des Stausees Kelbra sind neben den Belangen des Hochwasserschutzes und den EU-Vorgaben beim Vogelschutz auch die verschiedenen Nutzungsinteressen der Anwohner und Touristen miteinander abzuwägen. Dabei genießt der Hochwasserschutz unzweifelhaft Vorrang. Trotz eines umfangreichen Abstimmungsprozesses zwischen verschiedenen Behörden ist es vor Ort nicht gelungen, für eine ausreichende Akzeptanz eines geänderten Betriebsplanes für die Talsperre zu sorgen. Hinzu kommen jetzt bekannte Abweichungen von genau diesem Betriebsplan und von gemachten Zusagen. Dies löst im Landkreis teilweise Empörung aus und gefährdet nach Aussage der Gemeinde getätigte kommunale Investitionen in Millionenhöhe.

Ich frage daher die Landesregierung:

Wie oft kam es zwischen 2009 und 2019 zu einem völligen Leerstand der Talsperre und wie wurde im Falle einer Entleerung der vorhandene Fischbestand abgefischt bzw. in die Helme umgesetzt?

Auf welcher konkreten Grundlage wurden die Schutzbedürfnisse für den Kranich und Schwarzhalstaucher eingestuft und wie weit wurden wissenschaftliche Einrichtungen, Betroffene vor Ort, Fachleute oder Umweltverbände einbezogen?

Im Plan der Gewässergütesteuerung des LHW heißt es, dass zu einem früheren Ablassen der Talsperre „nach statischem Termin“ keine Behörde befugt ist. Wieso werden jetzt statische Termine im Stauplan bevorzugt? Existieren Instrumente der Flexibilität?

Was spricht konkret gegen die Einhaltung einer Stauhöhe von mindestens 155 m müNHN auch im Monat August? Wurde bei einer Verringerung der Wasseroberfläche des Stausees auch der Rückzug des Ufers mit all seinen Folgen für die Tierwelt und die menschlichen Nutzer betrachtet bzw. abgewogen? Kann die Vorgabe beim Stauziel wegen des Vogelschutzes zum 1.10. eines Jahres auch dann erreicht werden, wenn der Stauwasserspiegel erst Ende August fällt?

Wie bewertet die Landesregierung frühere Aussagen, wonach es bei völliger Entleerung der Talsperre und starkem Frost verstärkt zu Schäden am Dammfuß kommen kann? Sollte unter gewissen Umständen aus Gründen des Hochwasserschutzes auch ein kleiner Winterstau nicht ausgeschlossen werden?

Wie bewertet die Landesregierung Überlegungen, unter Einbeziehung des LHW den Pegel Bennungen für die Helme mit 32-34 cm zu fahren, um so eine höhere Restwassermenge für längere Zeit in der Talsperre zu lassen?

Ist nach Ansicht de Landesregierung das Befahren des Stausees mit nicht motorgetriebenen Booten zu erlauben, wenn eine Gefährdung des Schutzzweckes der LV Natura 2000 ausgeschlossen werden kann?

Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, auf dem Stausee Kelbra die Landesmeisterschaft im Segeln im angefragten Zeitraum ausrichten zu können?

Was unternimmt die Landesregierung konkret zur Einhaltung des Betriebsplanes, um ein zügiges Anstauen des Stausees im März bzw. Anfang April zu ermöglichen? Erwägt die Landesregierung möglicherweise eine Verkürzung der 4-wöchigen Verharrungsphase beim Leerstand?

Der Kreisanglerverband Mansfeld-Südharz hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht eingereicht. In diesem Zusammenhang wird auch eine Stellungnahme der Umweltverwaltung zu einer möglichen Vernichtung größerer Fischbestände erforderlich. Wie lautet diese Stellungnahme?
Autor: red

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