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Do, 18:53 Uhr
13.06.2019
Meldung aus dem Landratsamt

Verkehrsvertrag unterzeichnet

Heute unterzeichnete die Landrätin des Kyffhäuserkreises, Antje Hochwind-Schneider (SPD), den Verkehrsvertrag mit der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH...


Der Kyffhäuserkreis wird sich demnach in den nächsten 10 Jahren mit einem Gesamtvolumen von 11,7 Mio € unter Berücksichtigung einer Finanzhilfe vom Freistaat Thüringen in Höhe von 2,1 Mio € an der Finanzierung der Leistungen des öffentlichen Personennahverkehr im Lininienbündel „KYF-Ost Regional“, also im Ostteil des Kreises beteiligen.

Verkehrsvertrag unterzeichnet (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Verkehrsvertrag unterzeichnet (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Landrätin Antje Hochwind (li.) und die Geschäftsführerin der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH Brigitte Schuchard bei der Unterzeichnung.

Im Januar wurde der Vertrag (öDA) mit der VGS verhandelt und am 26.03.2019 dem Kreistag zur Abstimmung vorgelegt, der nach eingehender Beratung und Diskussion die Landrätin Frau Hochwind-Schneider mit der Unterzeichnung beauftragte.

Dr. Ralf Günzel vom Büro PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner GmbH & Co. KG erarbeitete dazu ein entsprechendes Vertragswerk mit rechtsberatender Unterstützung durch die Anwaltskanzlei HAAK und PARTNER.
Er war bei der Vertragsunterzeichnung zu gegen und bestätigte die Unterzeichnungen, sieh Bildergalerie.
Verkehrsvertrag unterzeichnet (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Verkehrsvertrag unterzeichnet (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Hintergrund:

Mit Inkrafttreten der VO (EG) 1370/2007 am 03.12.2009 änderte sich der Rechtsrahmen für die Vergabe und Finanzierung von öffentlichen Verkehrsleistungen.
Somit erfolgte mit Beschluss des Kreistages am 08.09.2010 die Vergabe von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an die VGS sowie der Abschluss eines sogenannten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) erstmals für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2016 auf der Grundlage des gültigen Nahverkehrsplanes.

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Dieser bildet den Rahmen der Gestaltung und Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und ist das Instrument, in dem die verkehrspolitischen Zielstellungen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises in Übereinstimmung gebracht werden. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, den die Landkreise als Aufgabenträger nach Maßgabe des Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr zu planen, zu organisieren und zu finanzieren haben.

Mit Beschluss des Kreistages am 15.06.2016 erfolgte eine erneute Direktvergabe von Leistungen des Straßenpersonennahverkehrs an die VGS und der Abschluss eines entsprechenden öDA für weitere 3 Jahre bis zum 31.12.2019.
Das Unternehmen hat seit der Übernahme von Gesellschafteranteilen durch den Kyffhäuserkreis - und somit seit Jahrzehnten - die Bevölkerung des Landkreises zuverlässig mit Busverkehrsleistungen versorgt und in dieser Zeit seine qualitative und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat.

Über Jahre hinweg sind umfangreiche öffentliche Mittel in den ÖPNV und seine Infrastruktur und damit auch in das Unternehmen geflossen.
Der Kyffhäuserkreis/Kreistag hat sich klar für den Erhalt des im Lauf der Jahre geschaffenen kommunalen Eigentums und vor allem der vorhandenen Arbeitsplätze bekannt und die Landrätin erneut beauftragt, einen öDA bzw. Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag mit der VGS zu verhandeln, der beiden Vertragspartnern Planungssicherheit für einen Zeitraum von 10 Jahren (vom 01.01.2020 bis 31.12.2029) bietet.
Autor: khh

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