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Do, 14:26 Uhr
02.05.2019
IHK-Umfrage läuft noch bis Ende Mai

IHK geht gegen Abmahnmissbrauch vor

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) will mithelfen, dem Missbrauch bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen einen Riegel vorzuschieben. Sie hat deshalb eine Umfrage gestartet, wie stark die regionalen Unternehmen davon betroffen sind...

„Inzwischen schrecken dubiose Abmahnanwälte oder -vereine selbst vor regelrechtem Betrug nicht zurück“, kritisiert Dr. Ute Jähner, IHK-Geschäftsführerin Recht und Fair Play. Sie berichtet von einer besonders dreisten Rechtsanwaltskanzlei aus London, die gegenwärtig vermeintliche Datenschutzverstöße abmahnt. Rund 300 Euro sollen die angeschriebenen Unternehmen innerhalb von zehn Tagen zahlen. Allerdings beschreiben die britischen Absender weder den angeblichen Wettbewerbsverstoß noch benennen sie ihre Mandanten und verlangen zunächst auch keine Unterlassungserklärung. Genauere Hinweise zu den Datenschutzverstößen wollen sie erst nach erfolgter Zahlung geben.

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Jähners Empfehlung für diesen Fall ist eindeutig: „Bloß nicht zahlen, Betrugsanzeige erstatten und die IHK informieren!“ Die Online-Umfrage zu diesem und anderen Vorfällen unter www.halle.ihk.de (im Suchfeld die Nummer 4280742 eingeben) läuft noch bis zum 31. Mai 2019.

Die IHK will die Umfrageergebnisse in die aktuelle politische Diskussion einbringen: Die Berliner Parteien streiten über einen Gesetzentwurf. Abmahnungen können nach Ansicht Jähners durchaus ein sinnvolles wettbewerbsrechtliches Instrument sein, um schnell, unbürokratisch und ohne aufwändige Gerichtsverfahren gegen Verstöße vorgehen zu können. „Korrigierende Abmahnungen liegen also im Interesse jedes seriösen Marktteilnehmers, dem ‚ehrbaren Kaufmann‘ – das Problem heißt ganz klar Abmahnmissbrauch“, betont Jähner.

Fragwürdige Geschäftsmodelle sähen vor, mit wenig Aufwand oft nur Kleinigkeiten abzumahnen, dafür aber ziemlich hohe Abmahngebühren zu verlangen. Vor allem Onlinehändler könnte diese Praxis schnell in ihrer Existenz bedrohen. Große Unsicherheit bestehe jetzt auch mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), meint Jähner. Ob Verstöße hiergegen auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können, sei umstritten. Einige Gerichte lehnten das ab, andere wiederum nicht. „Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn der Gesetzentwurf gegen den Abmahnmissbrauch eindeutig klarstellte: Datenschutzverstöße können nicht zugleich als Wettbewerbsverstöße verfolgt werden“, fordert Jähner.
Autor: nis

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