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Sa, 10:54 Uhr
19.05.2018
Raus aus verlustreichen Lebens- und Rentenversicherungen

Unterstützung mit Rechenservice

Angesichts sinkender Überschüsse und schlechter Renditen neigen viele Verbraucher zur Kündigung lang laufender Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die eigentlich der finanziellen Absicherung im Alter dienen sollen. Das ist nicht immer sinnvoll, weil so unnötig viel Geld verloren gehen kann, meint die Verbraucherzentrale Hamburg...


Verbraucher, die ihren Vertrag beenden möchten, sollten stattdessen nach Möglichkeit von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und gegenüber dem Versicherer hartnäckig bleiben. Sie erhalten dann meist mehr Geld zurück. Eine versicherungsmathematische Berechnung der Hamburger Verbraucherschützer kann helfen, die Ansprüche durchzusetzen.

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Der Fall einer Verbraucherin, die im Jahr 2004 eine Lebensversicherung bei der Neue Leben Lebensversicherung AG abgeschlossen hatte, verdeutlicht, wie steinig der Weg trotz der klaren Rechtslage sein kann. Nach dem Widerspruch der Versicherten kooperierte die Neue Leben nicht und lehnte sogar noch während eines Schiedsverfahrens beim Versicherungsombudsmann die Zahlungsansprüche der Verbraucherin ab. Erst nach Vorlage der versicherungsmathematischen Berechnung der Verbraucherzentrale Hamburg erhielt die Betroffene von der Versicherungsgesellschaft über 3.300 Euro zurück.

Ähnlich handelte ein Verbraucher, der 1997 bei der Arag Lebensversicherung AG einen Vertrag geschlossen hatte und falsch zu seinem Widerspruchsrecht belehrt worden war. Mit der genauen Berechnung der Verbraucherzentrale konnte der Versicherte von der Frankfurt Münchner Lebensversicherung AG, die die Arag zwischenzeitlich übernommen hat, mehr als 20.000 Euro zurückfordern.

"Leider hören wir immer wieder, dass Versicherungskonzerne ihre Versicherten mit Abwimmelschreiben hinhalten oder fadenscheinige Gründe vorschieben, um die Auszahlung nach einem Widerspruch zu vermeiden", berichtet Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Doch wer am Ball bleibt und seine Forderung konkret beziffert, hat große Chancen nahezu die gesamte eingezahlte Summe plus Zinsen zu retten." Lediglich die Kosten für den Risikoschutz, beispielsweise für die Absicherung von Angehörigen, dürfen die Versicherungsgesellschaften einbehalten. "Mit unserer versicherungsmathematischen Berechnung haben Verbraucher oft eine gute Verhandlungsposition und können sich besser zur Wehr setzen."

Wer zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann seinem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen noch immer widersprechen und ihn rückabwickeln. Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft die Verträge Betroffener und erstellt für den Fall des möglichen Widerspruchs eine versicherungsmathematische Kalkulation.

Vertragsprüfung mit Rechenservice kosten 170 Euro pro Vertrag, die Berechnung der Rückzahlungssumme allein 100 Euro. Weitere Informationen zum Angebot sind veröffentlicht auf der Internetseite www.vzhh.de/widerspruch.
Autor: red

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