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Sa, 09:00 Uhr
04.11.2017
Winterreifen und das Recht

Oktober bis Ostern, oder nicht?

Was Winterreifen angeht, gilt für viele die Regel „Oktober bis Ostern”. Aber ist das vielleicht eher Mythos als verlässliche Information? Was passiert, wenn jemand mit falscher Bereifung fährt und welche Konsequenzen kann dies haben? Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, hat alle Infos zum Thema zusammengefasst...

Wann muss mit Winterreifen gefahren werden?

„In Deutschland gilt generell die situative Winterreifen-Pflicht. Die Faustregel ‚Oktober bis Ostern‘ ist daher keine Orientierung, denn wie beispielsweise das Frühjahr 2006 uns gezeigt hat, kann es auch Ende April beziehungsweise Anfang Mai noch zu Schneematsch kommen“, erklärt der Rechtsexperte.

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Vor allem aber ist Ostern kein kalendarisch festgelegtes Datum und ist daher als Angabe nicht ausreichend. Sind die Wetterverhältnisse so schlecht, dass Winterreifen benötigt werden, so darf man auch nur mit solchen fahren. Dies gilt unter anderem auch für Motorradfahrer. Diese sind jedoch bei winterlichen Verhältnissen ohnehin eher selten auf der Straße anzutreffen.

Welche Konsequenzen hat man zu befürchten?

„Fährt jemand trotz winterlicher Verhältnisse ohne Winterreifen, so riskiert er eine Strafe von bis zu 60 Euro sowie einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Auch im eigenen Interesse sollte daher immer auf eine korrekte Bereifung geachtet werden“, rät Mingers. Besonders teuer wird es dann, wenn aufgrund falscher Bereifung ein Unfall verursacht wird. Geht eine Sachbeschädigung oder gar eine Verletzung von Personen mit diesem Unfall einher, so fallen die Kosten noch höher aus. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld können dann durch Betroffene geltend gemacht werden. „Viele Versicherungen zahlen außerdem nur dann, wenn man sich an die Regeln und Vorschriften der Bereifung hält“, so der Rechtsanwalt abschließend.

Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Speditions- & Transportrecht.
Autor: red

Kommentare
Eckenblitz
04.11.2017, 13.01 Uhr
Wann genau...
sind winterreifen Pflicht, dass sagt der Artikel nicht aus. Welche Wetterbedingungen sind genau gemeint?
Andreas Dittmar
04.11.2017, 13.48 Uhr
Genauer definieren
Situative Winterreifenpflicht : Wenn man im Februar bei -10 Grad und trockener Straße mit Sommerreifen unterwegs ist, macht man nichts verkehrt. Baut man einen Unfall, sollte die Versicherung zahlen und darf sich nicht auf falsche Bereifung berufen. Wer bei einem Wintereinbruch im April bei Schneefall unterwegs ist und in eine Kontrolle gerät, kann mit Bußgeld rechnen. Jeder ist also selbst dafür verantwortlich Wetter und Bereifung einzuschätzen. Im Nachbarland sieht es da anders aus. Wer zwischen 1. November und 15. April fahrend auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, muß generell mit Bußgeld rechnen. http://www.winterreifen-pflicht.at/winterreifenpflicht.html <= eindeutig und ohne Argumentationsspielraum
Sonntagsradler 2
04.11.2017, 13.54 Uhr
Winterreifenverordnung
Von Montag - Mittwoch von 5.30 Uhr bis 7.30 Uhr
von Mittwoch - Samstag von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Sonntags -Ruhetag
In diesen Zeiträumen liegt nasses Laub auf den Straßen.
Rutschgefahr
Weiterhin gilt. Sollten außerhalb der Sommerzeit die Außentemperaturen für 7 -8 Tage bei nur 6-8^C liegen wäre es in Betracht zu ziehen Winterreifen aufzuziehen ;-))))
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