Do, 09:13 Uhr
31.08.2017
Jobcenter Mansfeld-Südharz
Prämie bei Weiterbildung
Statistisch gesehen ist das Risiko, arbeitslos zu werden, höher, wenn man keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt. Aus diesem Grund setzt das Jobcenter Mansfeld-Südharz auf abschlussorientierte Weiterbildungen.
Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Vor allem in der Altenpflege wird ständig Personal gesucht. Um diesen Beruf attraktiver zu machen, wurde am 22. Juni 2017 das Pflegeberufereformgesetz vom Deutschen Bundestag angenommen. Im Rahmen dieser Reform wurden auch die Regelungen für die Weiterbildung in dieser Branche verändert. Konkret bedeutet das für Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II, dass Weiterbildungen in der Altenpflege von nun an auch über die komplette Dauer von drei Jahren gefördert werden können.
Einen weiteren Anreiz, um eine Weiterbildung zu beginnen, bietet die Weiterbildungsprämie. Diese kann jeder SGB-II-Leistungsbezieher beantragen, der ab dem 1. August 2016 eine abschlussorientierte Weiterbildung begonnen hat – egal in welchem Bereich. Die Prämie wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Sie beträgt 1000 Euro für das Bestehen der Zwischenprüfung und 1500 Euro bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung.
Die durch die Pflegeberufereform eingeführte generalistische Berufsausbildung vereinheitlicht die vielfältigen Pflegeberufe zu einem gemeinsamen Berufsbild. Dadurch bieten sich für die Beschäftigten individuellere und flexiblere Wechsel-, Einsatz- und Aufstiegschancen.
Autor: mshDer Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Vor allem in der Altenpflege wird ständig Personal gesucht. Um diesen Beruf attraktiver zu machen, wurde am 22. Juni 2017 das Pflegeberufereformgesetz vom Deutschen Bundestag angenommen. Im Rahmen dieser Reform wurden auch die Regelungen für die Weiterbildung in dieser Branche verändert. Konkret bedeutet das für Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II, dass Weiterbildungen in der Altenpflege von nun an auch über die komplette Dauer von drei Jahren gefördert werden können.
Einen weiteren Anreiz, um eine Weiterbildung zu beginnen, bietet die Weiterbildungsprämie. Diese kann jeder SGB-II-Leistungsbezieher beantragen, der ab dem 1. August 2016 eine abschlussorientierte Weiterbildung begonnen hat – egal in welchem Bereich. Die Prämie wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Sie beträgt 1000 Euro für das Bestehen der Zwischenprüfung und 1500 Euro bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung.
Die durch die Pflegeberufereform eingeführte generalistische Berufsausbildung vereinheitlicht die vielfältigen Pflegeberufe zu einem gemeinsamen Berufsbild. Dadurch bieten sich für die Beschäftigten individuellere und flexiblere Wechsel-, Einsatz- und Aufstiegschancen.