eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 08:02 Uhr
10.01.2017
Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte:

Einsparung von 60 Milliarden Euro

Welche finanziellen Auswirkungen hat es, wenn die Versicherungspflicht, wie sie für Arbeitnehmer gilt, auf Beamte ausgedehnt wird? Diese Frage steht im Fokus der neuen Studie der Bertelsmann Stiftung. Die Hauptergebnisse: Von den derzeit gut drei Millionen privat versicherten Beamten und Pensionären wären zwei Drittel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)...


Weitere 21 Prozent würden aus finanziellen Gründen freiwillig in die GKV wechseln. Insgesamt wären dann neun von zehn Beamten gesetzlich versichert. Den Bund würde das im ersten Jahr um 1,6 und die Länder um 1,7 Milliarden Euro entlasten. Bis 2030 würden die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern insgesamt mehr als 60 Milliarden Euro einsparen.

Anzeige symplr
Die Länder müssten zwar für ihre gesetzlich versicherten Beamten den üblichen Arbeitgeberbeitrag zahlen, das wäre aber sowohl im Bund als auch bei den meisten Ländern weniger, als das, was sie derzeit für die steuerfinanzierte Beihilfe ausgeben. Je höher der Anteil der Pensionäre an den Beihilfeempfängern, desto umfangreicher die Einsparungen, weil in dieser Altersgruppe die meisten Krankheitskosten anfallen.

Auf lange Sicht würden 13 von 16 Bundesländer entlastet werden – nur Sachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern würden geringfügig belastet. Für Nordrhein-Westfalen summieren sich die Einsparungen bis 2030 hingegen auf 9,9, für Bayern auf 7,7, für Baden-Württemberg auf 6 und für Rheinland-Pfalz auf 3,5 Milliarden Euro. „Wenn Beamte sich auch pflichtversichern müssten, würden nicht nur die meisten Länder finanziell profitieren, sondern auch der Bund. Das wäre eine Entlastung für jeden Steuerzahler“, sagt Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.

Beihilfeausgaben steigen massiv

Im Jahr 2014 gab der Bund 4,5 Milliarden Euro für die Beamtenbeihilfe aus; die Länder mussten dafür im selben Jahr 7,4 Milliarden Euro aufbringen. Die Studie prognostiziert, dass bis 2030 die jährlichen Ausgaben des Bundes um 46 Prozent (auf 6,6 Milliarden Euro), die der Länder sogar um 83 Prozent (auf 13,6 Milliarden Euro) ansteigen werden. „Angesichts der Schuldenbremse muss der Ausstieg aus dem Beihilfesystem für Beamte eingeleitet werden. Je konsequenter die gesetzliche Versicherungspflicht umgesetzt wird, desto positiver sind die Effekte für die öffentlichen Haushalte“, sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung. Neben der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren derzeit vor allem niedergelassene Ärzte in Regionen mit hohem Beamtenanteil vom bestehenden Versorgungssystem. Denn Leistungen für privat Versicherte werden nach der privaten Gebührenordnung im Durchschnitt 2,6-mal besser vergütet als bei gesetzlich Versicherten.

Gesetzlich Versicherte profitieren

Die Studie hat auch die Auswirkungen der Krankenversicherungspflicht für Beamte auf die GKV berechnet: Den zusätzlichen Ausgaben für die Versorgung der Beamten und Pensionäre in Höhe von knapp 12 Milliarden Euro stünden Mehreinnahmen durch Beiträge von über 15 Milliarden Euro gegenüber – insgesamt ein positiver Saldo von 3,4 Milliarden Euro. Von einer Einführung der Krankenversicherungspflicht für Beamte würden somit alle gesetzlich Versicherten profitieren. Ihr Beitragssatz könnte um 0,34 Prozentpunkte gesenkt werden. „Unter dem Strich würde unser Krankenversicherungssystem somit gerechter und nachhaltiger“, sagt Mohn.
Autor: red

Kommentare
MHI
10.01.2017, 10.47 Uhr
Ja, ja......
da redet der Staat immer von eine Solidargemeinschaft und dann dürfen alle aus dem öffentlichen Dienst die "Vorteile" der privaten Krankenversicherung genießen. Jeder Normalsterbliche ist Pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenkasse. Sozusagen staatlich verordnet. Nur der Staat selbst - der braucht das für die eigenen Angestellten nicht. Kann man sich eigentlich noch weiter von der Realität entfernen? 2/3 aller Versicherten haben da Einkommenstechnisch noch nicht mal was zu suchen. Das nenne ich mal ein Fall von Steuerverschwendung. 60Mrd. € Einsparung!
Das wär doch mal ein Beitrag für die Pensionen - für die schon keiner einzahlt.
Frank1966
10.01.2017, 11.25 Uhr
In diesen Kreisen...
...nennt man das glaube ich, Peanuts.
Jeder private Haushalt, würde im vergleichbaren Fall, sofort reagieren. Aber nich dieser träge Machtapparat.
milfhunter
10.01.2017, 12.28 Uhr
sozialismus ist,...
wenn sich jeder soviel nimmt, bis nichts mehr übrig ist. und kapitalismus ist, wenn sich ein paar wenige soviel nehmen, bis für die anderen nur noch sozialismus übrig bleibt.
wie wahrhaftig diese sätze sind, sieht man eindrucksvoll am verhältnis zwischen beamtentum und staat.
hintergrund der bertelsmann-studie war die tatsache, dass die privaten krankenversicherungen ihre beiträge seit 2015 kräftig erhöht hatten und zwar so kräftig, dass im bundesfinanzministerium alarm ausgelöst wurde. ansonsten hätte es diese studie niemals gegeben! hier geht es allerdings nur um die krankenversicherung von beamten. das thema beamtenpensionen steht auf einem ganz anderen blatt. die finanzierung der beamtenpensionen ist viel dramatischer, da es der staat über jahre hinweg unterlassen hat, ausreichende rücklagen zu bilden. jetzt fliegt ihm der eigene laden um die ohren.
geloescht.otto
10.01.2017, 13.07 Uhr
und
warum wird es dann nicht einfach per Gesetz gemacht?
Wenn Harz4 Sätze gekürzt werden doch die Betroffenen auch nicht gefragt!
Also worauf wird gewartet? Bis die Beamten zustimmen?? haha
Mathias1981
10.01.2017, 13.49 Uhr
Es ist Wahljahr...
Schlimm, das jetzt wieder eine Neiddebatte zwischen Nutzern der GKV und der PHV losgetreten wird. Dabei wissen die Meisten, die auf diesen Zug aufsteigen, noch nicht mal genau, wie das System funktioniert.

Jeder Beamte zahlt monatlich seinen Beitrag zur PKV, je nach Alter und/oder Gesundheitszustand (Stichwort Risikozuschläge) mal mehr, mal weniger. Im Endeffekt ist das gleichzusetzen mit dem Arbeitnehmeranteil in der GKV, es heisst möglicherwiese nur anders. Der Arbeitgeber, also Staat, Land oder Kommune, zahlt zunächst erstmal nichts! Es gibt keinen monatlich zu zahlenden Arbeitgeberanteil wie in der GKV.

Erst im Krankheitsfall reicht der Beamte seine Arztrechnung (die er meist vorstrecken muss!) bei seinem Arbeitgeber und bei der PKV ein. Davon übernimmt der Arbeitgeber dann einen Anteil, zu Arbeitszeiten meist 50 %. Und erst hier entstehen Kosten, vorher nicht. Ist der Beamte gesund, entstehen dem Arbeitgeber also keinerlei Kosten.

Bei der Verschiebung der Beamten von der PKV hin zur GKV entstehen aber dauerhaft Kosten für den Arbeitgeber, ob der Beamte krank ist oder nicht.

Ob das auf Dauer kostengünstiger sein wird, darf wohl bezweifelt werden. Genauso, ob die Studie wirklich objektiv erstellt wurde...
Günther Hetzer
10.01.2017, 14.36 Uhr
Gedanken eines Beamten, Angeordneten, etc...
Aus Sicht der Beamten, Abgeordneten und anderen Begünstigten dieses Systems, handelt es sich bei den Diskussionen und der Kritik an der Sonderstellung ihrerseits, nur um eine Neid-Debatte. Schließlich k... Ottonormalbürger ja nur ab. Ich sehe keinen Grund weshalb solchen Leuten Sonderstellungen zustehen sollten. Sie sind beliebig austauschbar und nicht selten die schlechtere Wahl. Zudem bedarf es für die Mehrzahl der Posten, gerade in der Politik, keiner nennenswerten Qualifikation, die nicht auch tausende andere mitbringen. Es handelt sich nicht um eine handerlesene Zunft weniger, die einzig und allein in der Lage sind, den jeweiligen Posten zu besetzen. Okay einige Charakterzüge, die von der Mehrheit wohl eher als schlecht bezeichnet werden, sollte man schon besitzen, diese möchte ich jedoch nicht pauschal jedem unterstellen.

Mich würde die Meinung von eben jenen Beamten, Abgeordneten oder Postenbesetzern welcher Art auch immer interessieren, weshalb diese Vorzüge gerechtfertigt sind?
Weshalb bestehen unterschiede beim Alter für den Eintritt in den Ruhestand? Wie sind die Unterschiede bei der Berechnung von Altersrente und Pension zu rechtfertigen? Weshalb steht Beamten ein höherer gesetzlicher Mindestanspruch an Urlaubstagen zu? Man könnte die Fragen beliebig erweitern, jedoch wird es wohl schon auf diese Fragen keine Rückmeldung geben, die auch nur ansatzweise einer plausiblen Beantwortung der Fragen dient.

Natürlich verstehe ich jeden, der die Vorzüge dieses Systems nutzt und nicht wieder freiwillig auf diese verzichtet möchte. Doch wenn nicht einmal jene plausible Erklärungen liefern können, die persönlich einen Vorteil aus dem System ziehen, es ist für mich der ultimative und unwiderrufliche Beweis, dass dieses System falsch ist. Das hier ein Apparat geschaffen wurde, von dem nur einige wenige, auf die Kosten der Mehrheit, profitieren sollen. Und das sich durch diese "Geschenke" der Rückhalt und die Solidarität der Staatsangestellten gekauft werden soll.

Die Pensionsansprüche welche sich gerade in der Politik, unabhängig der eigentlichen Leistungen und Verdienste, in kürzester Zeit erschlichen werden können, sind einfach nur irrwitzig. Wenn man betrachtet wie wenig ein Bundestagsabgeordneter, Europaabgeordneter, Minister, ... mitbringen muss um ein Amt zu besetzen, desto dreister ist sind diese Ruhestandsbezüge auf die ein Anspruch besteht. Diese Menschen vollbringen keine Wunder und sie sind beliebig austauschbar, so wie jeder Angestellte oder Arbeiter in der freien Wirtschaft. Das vergessen diese Herrschaften aber geflissentlich.

Gerade mit Blick auf die aktuelle Politik sage ich immer: Was willste denn von Politikern schon verlangen....außer vielleicht dein Geld zurück?
Nörgler
10.01.2017, 17.37 Uhr
Kosten
Der Beamte kostet dem Arbeitgeber nichts (Krankenversicherung) wenn der Beamte da ist. Aber, wenn der Beamte krank ist, dann kostet der dem Arbeitgeber richtig.

Der gesetzlich Versicherte erhält Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis 6 Wochen der Beamte "unendlich". Ein Jahr, zwei Jahre.. immer die vollen Bezüge. Und wenn der Beamte dann wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert wird, bekommt er auch die vollen Bezüge bis zu einem Jahr, für drei Stunden , vier Stunden WIedereingliederung usw.

Der gesetzlich Versicherte erhält bei einer Wiedereingliederung nur "Krankengeld". Das sind Unterschiede, die einfach nicht tragbar sind und längst hätten abgeschafft werden müssen, wie das Beamtentum überhaupt. Das ist längst alles überholt. Aber die Beamten haben eine starke Lobby, den Beamtenbund und die Politiker sind alle Beamte. Die werden doch nicht für Gesetze stimmen, wo sie mit den "gemeinen Volk" auf einer Stufe stehen?
altmeister
11.01.2017, 07.48 Uhr
Nur zur Ergänzung der Fragen
Warum werden Beamte und auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes z.B. bei Versicherungen mit Rabatten / Vergünstigungen bedacht?
Solidarprinzip gilt nur da, wo es angenehm ist?
Aber wenn die das entscheiden, welche die Vorteile verlieren würden, was soll schon heraus kommen...
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr