Di, 16:45 Uhr
13.12.2016
Fischerprüfung ist erforderlich!
Einfach mal die Angel ins Gewässer hängen?
Der Termin für die Durchführung der nächsten Fischerprüfung im Landkreises Mansfeld-Südharz wurde auf Samstag, den 18.März 2017, 9.00 Uhr
festgesetzt.
Ort der Prüfung ist die Berufsbildende Schule, Friedrich-Engels-Str. 22 in 06526 Sangerhausen.
Die Teilnehmer an der Fischerprüfung melden sich bitte bis spätestens 17. Februar 2017 bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz (Prüfungsbehörde), Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 in 06526 Sangerhausen oder direkt im Dienstgebäude Alte Promenade 27 in 06526 Sangerhausen, Telefon: 03464/535-4123, Fax: 03464/535-4190, E-mail: jlotse@mansfeldsuedharz.de
an.
Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Anmeldung benötigte Antragsformulare sind erhältlich
. bei der Unteren Fischereibehörde,
. über die Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz www.mansfeldsuedharz.de (.../Bürger & Verwaltung/Formulare)
. über die Internetseiten folgender Anglervereine: www.kreisanglerverein-sangerhausen.de bzw. www.asg-eisleben.de.
Prüfungsvoraussetzung
Der Prüfungsteilnehmer muss zum Zeitpunkt der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet und an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden bei einem Mitgliedsverein des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. im Deutscher Anglerverband e.V. und des Landesanglerbandes Sachsen-Anhalt e.V. im Verband Deutscher Sportfischer e.V. und deren Rechtsnachfolger (Anglervereine), denen die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen wurde, teilgenommen haben.
Die Vorbereitungslehrgänge werden im Landkreis Mansfeld-Südharz durch folgende Vereine angeboten:
- Kreisanglerverein Sangerhausen e.V.
Ansprechpartner Herr Frank Gabriel, Gartenstr. 3 in 06537 Kelbra, Tel.: 034651/53762
- Angelsportgemeinschaft Eisleben e.V., Ansprechpartner Herr Dieter Krüger, Bergmannsweg 13 in 06295 Lutherstadt Eisleben/OT Bischofrode,
Tel.: 03475/7119718.
Prüfungsablauf
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Im schriftlichen Teil sind 60 Fragen innerhalb von 2 Stunden durch Ankreuzen zu beantworten. Im mündlichen Teil erfolgt ein Prüfungsgespräch in Gruppen mit bis zu 5 Prüflingen. Die Dauer beträgt ca. 10 Minuten je Prüfling.
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind folgende Hauptfächer:
1. Fischkunde
. insbesondere Unterscheidung der heimischen Fischarten, Fischfamilien und nichtheimischen Fischen in natürlichen Gewässern, Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Unterscheidung der Geschlechter und Fischkrankheiten
2. Gewässerkunde
. Gewässertypen, Gewässerzonen, Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Gewässerökologie, Gewässerpflege
3. Gerätekunde
. erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte, Fangmethoden
4. Rechtskunde
. Landesfischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht.
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde.
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantwortet wurden. Ein vergleichbarer Maßstab wird für die Bewertung der mündlichen Prüfung angelegt. Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn schriftlicher und mündlicher Teil mit bestanden bewertet sind.
Auf alle relevanten Prüfungsfragen kann im Internet unter der Online-Anwendung Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt www.fischerpruefung.sachsen-anhalt.de zugegriffen werden.
Autor: redfestgesetzt.
Ort der Prüfung ist die Berufsbildende Schule, Friedrich-Engels-Str. 22 in 06526 Sangerhausen.
Die Teilnehmer an der Fischerprüfung melden sich bitte bis spätestens 17. Februar 2017 bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz (Prüfungsbehörde), Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 in 06526 Sangerhausen oder direkt im Dienstgebäude Alte Promenade 27 in 06526 Sangerhausen, Telefon: 03464/535-4123, Fax: 03464/535-4190, E-mail: jlotse@mansfeldsuedharz.de
an.
Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Anmeldung benötigte Antragsformulare sind erhältlich
. bei der Unteren Fischereibehörde,
. über die Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz www.mansfeldsuedharz.de (.../Bürger & Verwaltung/Formulare)
. über die Internetseiten folgender Anglervereine: www.kreisanglerverein-sangerhausen.de bzw. www.asg-eisleben.de.
Prüfungsvoraussetzung
Der Prüfungsteilnehmer muss zum Zeitpunkt der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet und an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden bei einem Mitgliedsverein des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. im Deutscher Anglerverband e.V. und des Landesanglerbandes Sachsen-Anhalt e.V. im Verband Deutscher Sportfischer e.V. und deren Rechtsnachfolger (Anglervereine), denen die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen wurde, teilgenommen haben.
Die Vorbereitungslehrgänge werden im Landkreis Mansfeld-Südharz durch folgende Vereine angeboten:
- Kreisanglerverein Sangerhausen e.V.
Ansprechpartner Herr Frank Gabriel, Gartenstr. 3 in 06537 Kelbra, Tel.: 034651/53762
- Angelsportgemeinschaft Eisleben e.V., Ansprechpartner Herr Dieter Krüger, Bergmannsweg 13 in 06295 Lutherstadt Eisleben/OT Bischofrode,
Tel.: 03475/7119718.
Prüfungsablauf
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Im schriftlichen Teil sind 60 Fragen innerhalb von 2 Stunden durch Ankreuzen zu beantworten. Im mündlichen Teil erfolgt ein Prüfungsgespräch in Gruppen mit bis zu 5 Prüflingen. Die Dauer beträgt ca. 10 Minuten je Prüfling.
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind folgende Hauptfächer:
1. Fischkunde
. insbesondere Unterscheidung der heimischen Fischarten, Fischfamilien und nichtheimischen Fischen in natürlichen Gewässern, Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Unterscheidung der Geschlechter und Fischkrankheiten
2. Gewässerkunde
. Gewässertypen, Gewässerzonen, Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Gewässerökologie, Gewässerpflege
3. Gerätekunde
. erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte, Fangmethoden
4. Rechtskunde
. Landesfischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht.
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde.
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantwortet wurden. Ein vergleichbarer Maßstab wird für die Bewertung der mündlichen Prüfung angelegt. Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn schriftlicher und mündlicher Teil mit bestanden bewertet sind.
Auf alle relevanten Prüfungsfragen kann im Internet unter der Online-Anwendung Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt www.fischerpruefung.sachsen-anhalt.de zugegriffen werden.