eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 12:50 Uhr
05.12.2016
Jugend testet 2017:

Verbraucherbildung lässt sich mit „Jugend testet“ in jedem Fachunterricht realisieren

Ob Bio, Chemie, Deutsch, Wirtschaft oder Sozialkunde – mit einer Teilnahme am Wettbewerb „Jugend testet 2017“ lässt sich Verbraucherbildung ganz einfach in den Unterricht integrieren.

Wenn Schüler selbstständig Produkte oder Dienstleistungen testen, begegnen sie Werbeaussagen kritischer und werden unabhängiger von dem, was ihnen die Peergroup sagt. Anmeldungen zur aktuellen Runde des Wettbewerbs sind bis zum 15.12.2016 unter www.jugend-testet.de möglich.

Verbraucher fordern lebensnahen Schulunterricht. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). 70 Prozent finden, dass Verbraucherthemen im Schulunterricht zu kurz kommen. Seit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz „Verbraucherbildung an Schulen“ ist deutlich, dass Verbraucherbildung an Schulen stattfinden soll.

Bereits jetzt gibt es Möglichkeiten, Verbraucherbildung handlungsorientiert in den unterschiedlichsten Fächern umzusetzen und Fachunterricht mit Verbraucherbildung zu verknüpfen. Ein gutes Beispiel: Der Schülerwettbewerb „Jugend testet“ der Stiftung Warentest.

Schüler können mit ihrer ganzen Klasse oder in kleinen Teams mitmachen. Sie müssen zwischen 12 und 19 Jahre alt sein. Das Test-Thema können sie frei nach ihren Interessen wählen, von Apps fürs Smartphone über die Behindertenfreundlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs bis hin zu Online-Videotheken, Trendgetränken oder Zahnpasta. Das ist handlungsorientiertes Lernen mit hohem Alltagsbezug.

Zu gewinnen gibt es Geldpreise im Gesamtwert von 12.000 Euro, Reisen nach Berlin und zahlreiche Sonderpreise. Anmeldungen sind bis 15.12.2016 möglich. Dann ist noch zwei Monate Zeit, um den Test einzureichen. Alle Informationen unter www.jugend-testet.de.

Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)