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Sa, 09:11 Uhr
03.12.2016
Agentur für Arbeit aktuell

Integration Schwerbehinderter im Landkreis

Vorbehalte, Unsicherheit, manchmal schlicht mangelndes Wissen- viele Unternehmerinnen und Unternehmer können sich nicht vorstellen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Dabei lässt eine Behinderung keinerlei Rückschluss auf die Leistungen eines Menschen zu.

Die Vorstellung von einer Person im Rollstuhl oder mit einem sichtbaren Handicap ist mehr die Seltenheit. Schwere Erkrankungen, Allergien, Unfälle können Menschen aus ihrer beruflichen Laufbahn werfen und sie damit auch mit unsichtbaren Handicaps versehen.

Die Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen ist zwar rückläufig, sinkt aber weniger stark als die Arbeitslosigkeit der anderen Personengruppen. Im November 2016 waren im Landkreis Mansfeld-Südharz insgesamt 307 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet (Agentur für Arbeit: 96 Jobcenter: 211). Das ist ein Rückgang zum Vorjahr um 5,8 Prozent, während sich die gesamte Arbeitslosigkeit um über 10 Prozent reduzierte.

Der überwiegende Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Personen ist männlich, 55 Jahre und älter und verfügt über einen mittleren Bildungsabschluss. Die Problemlagen der Schwerbehinderung sind vielschichtig, verbunden mit längerer Arbeitslosigkeit. Im Durchschnitt waren schwerbehinderte Menschen im November 755 Tage arbeitslos.

„Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Arbeitgebern die passive Ausgleichsabgabe in eine aktive Arbeitsleistung umzuwandeln“, sagt die Agenturchefin Martina Scherer.

Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Ansonsten müssen Sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Von den 965 Pflichtarbeitsplätzen waren im Jahr 2014 in unserem Landkreis 775 mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Das entspricht einer Beschäftigungsquote von 3,7 Prozent. Diese Quote ist seit Jahren praktisch unverändert.

„In der Arbeitsagentur Sangerhausen gibt es eine Reihe von Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen, die den Unternehmen als Ansprechpartner bei der Einstellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zur Verfügung stehen“, so Scherer weiter.

Dazu kommen zahlreiche Netzwerkpartner außerhalb der Agentur für Arbeit, die die Integration von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt begleiten.

Für einstellende Betriebe gibt es viele Fördermöglichkeiten, natürlich immer zugeschnitten auf den Einzelfall. So kann eine Probebeschäftigung oder ein Eingliederungszuschuss kombiniert mit einer Landesförderung die Einarbeitung im Betrieb erleichtern. Und ist eine Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers unausweichlich, muss zwar das Integrationsamt zustimmen, aber in 80 Prozent der Fälle wird diese Zustimmung erteilt.

„In den Gesprächen mit den Unternehmen stehen die Menschen mit ihren Fähigkeiten im Fokus, nicht vordergründig die Defizite“, betont die Agenturleiterin abschließend.
Autor: red

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