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Mi, 13:21 Uhr
16.11.2016
IHK erinnert:

Jahresabschlüsse rechtzeitig einreichen

Verpasste Termine können teuer werden: Wenn bestimmte Unternehmen ihren Jahresabschluss für 2015 nicht bis zum 31. Dezember dieses Jahres elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht haben, kann dies ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro kosten.

Darauf hat die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) jetzt hingewiesen. Die Pflicht zur Offenlegung gelte nicht nur für Banken, Versicherungsunternehmen oder Energieversorger, sondern – unabhängig von ihrer Größe – unter anderem auch für GmbH & Co. KG oder Kapitalgesellschaften beispielsweise mit den Rechtsformen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH.

„Dieses Versäumnis passiert leider öfter als gedacht“, berichtet Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin Recht und Fair Play der IHK. Für das Geschäftsjahr 2014 werde das Bundesamt für Justiz immerhin gegen vermutlich jedes zehnte offenlegungspflichtige Unternehmen ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Bundesweit seien 180.000 Unternehmen davon betroffen, so Jähner.

Für wissenswerte Details zur Offenlegungspflicht und den Ablauf eines Ordnungsgeldverfahrens empfiehlt die IHK die Internetseiten des Bundesamtes für Justiz: www.bundesjustizamt.de.
Autor: red

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