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Di, 15:41 Uhr
15.11.2016
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Unrecht aus DDR-Zeiten

Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Das hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Aus der Stiftung sollen Menschen Hilfen erhalten können, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben. Neben Beratungsangeboten können auch finanzielle Unterstützungsleistungen von bis zu 14.000 Euro je Einzelfall gewährt werden.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „Sachsen-Anhalt hilft Menschen, die in ihrer Jugend in Heimen der Behindertenhilfe oder in stationären Einrichtungen Leid und Unrecht erleiden mussten.“ Grimm-Benne sagte, Betroffene litten häufig über Jahrzehnte an den Folgen des Erlebten. Während ehemalige Heimkinder, die in Kinder- und Jugendheimen untergebracht waren, Hilfen aus dem Fonds Heimerziehung erhalten könnten, habe es für Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen bisher kein Hilfesystem gegeben. Diese Lücke werde jetzt geschlossen.

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ soll gemeinsam mit dem Bund, den Kirchen und den Bundesländern zum 01. Januar 2017 errichtet werden. Neben der Gewährung von Geldleistungen soll sie auch die wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse als Aufgabe haben. An der Finanzierung der Stiftung wird sich Sachsen-Anhalt in den Jahren 2017 bis 2021 mit insgesamt 8,8 Millionen Euro beteiligen.
Autor: red

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