Mo, 11:59 Uhr
14.11.2016
Besondere Vorsicht in Zugvögelgebieten
Geflügel muss sofort in den Stall
Wie die Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz heute, 14.11.2016, verweist, gilt für den Landkreis die Tierschutzrechtliche Anordnung zur Aufstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Daher muss Geflügel ab sofort in den Stall. Nachfolgend sind die zur Zeit betroffenen Orte genannt.
Es wird dabei auf die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung verwiesen, die im Einzelnen auf der Homepage des Landkreises im Wortlaut nachzulesen ist.
Auszug:
Auf der Grundlage der §§ 6, 24, 26, 37, 38 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBI. 1 S. 1324), der §§ 7 und 13 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBI. 1 S. 1212) und des § 4 Abs. 2 der Ver ordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBI. 1 S. 203), jeweils in der aktuell gültigen Fassung erlässt das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Mansfeld-Südharz folgende Allgemeinverfügung:
1. In den nachfolgend bezeichneten Gebieten (Aufstallungsgebiet) dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich
. in geschlossenen Ställen oder
. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden.
Aufstattungsgebiete (aufgrund von Zugvogelrastplätzen als Risikoareal eingestuft) sind:
1. Ortsteile und Teilorte der Einheitsgemeinde Südharz: Agnesdorf, Bennungen, Breitungen, Dietersdorf, Kleinleinungen, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Stadt Stolberg (Harz), Uftrungen, Wickerode.
2. Ortsteile und Teilorte der Verbandsgemeinde Goldene Aue: Berga, Bösenrode, Brücken (Helme), Hohlstedt, Kelbra (Kyffhäuser), Rosperwenda, Sittendorf, Thürungen, Tilleda, Wallhausen
3. Ortsteil der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land: Wansleben am See.
(Landkreis/Brigitte Wischalla
Bildquelle: JamesDeMers/pixabay.com
Autor: bwiEs wird dabei auf die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung verwiesen, die im Einzelnen auf der Homepage des Landkreises im Wortlaut nachzulesen ist.
Auszug:
Auf der Grundlage der §§ 6, 24, 26, 37, 38 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBI. 1 S. 1324), der §§ 7 und 13 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBI. 1 S. 1212) und des § 4 Abs. 2 der Ver ordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBI. 1 S. 203), jeweils in der aktuell gültigen Fassung erlässt das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Mansfeld-Südharz folgende Allgemeinverfügung:
1. In den nachfolgend bezeichneten Gebieten (Aufstallungsgebiet) dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich
. in geschlossenen Ställen oder
. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden.
Aufstattungsgebiete (aufgrund von Zugvogelrastplätzen als Risikoareal eingestuft) sind:
1. Ortsteile und Teilorte der Einheitsgemeinde Südharz: Agnesdorf, Bennungen, Breitungen, Dietersdorf, Kleinleinungen, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Stadt Stolberg (Harz), Uftrungen, Wickerode.
2. Ortsteile und Teilorte der Verbandsgemeinde Goldene Aue: Berga, Bösenrode, Brücken (Helme), Hohlstedt, Kelbra (Kyffhäuser), Rosperwenda, Sittendorf, Thürungen, Tilleda, Wallhausen
3. Ortsteil der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land: Wansleben am See.
(Landkreis/Brigitte Wischalla
Bildquelle: JamesDeMers/pixabay.com