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Fr, 11:59 Uhr
11.11.2016
Diskussion um Kinderehen

Keding: „Keine Ehen unter 18“

In der Diskussion um Kinderehen hat sich Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding für ein generelles Verbot für Eheschließungen von unter 18jährigen in Deutschland ausgesprochen.

Die bisher im Eherecht gemachten Ausnahmen stammten aus einer Zeit, in der die Ehe noch eine Schutzfunktion für minderjährige Schwangere hatte, sagte die Ministerin am Freitag in Magdeburg. In Deutschland hätten nichtehelich geborene Kinder keine Nachteile gegenüber ehelich geborenen Kindern mehr.

Nach derzeitigem Recht kann mit Zustimmung der Familiengerichte ab 16 in Ausnahmefällen geheiratet werden. Keding: „Diese Regelung müssen wir abschaffen. Das sollten wir in der Justizministerkonferenz in der kommenden Woche auch so diskutieren.“

Keding fordert, im Ausland unter Zwang geschlossene Ehen von Minderjährigen, die sich jetzt in Deutschland aufhielten, nicht anzuerkennen. Auch wenn der Altersabstand zwischen den Ehepartnern zu groß sei, sollten diese Ehen keine Gültigkeit haben. Keding: „Das erfordert natürlich eine Einzelfallprüfung. Aber davor dürfen wir nicht zurückscheuen, auch angesichts der in Deutschland überschaubaren Fallzahl.“

Das geltende Recht sieht vor, dass Ehen, die im Ausland nach dort geltendem Recht wirksam geschlossen wurden, auch in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden. Nur in Fällen, die mit der deutschen Rechtsanschauung absolut unvereinbar sind, wie etwa Eheschließungen von unter 14jährigen, werden diese Ehen nicht anerkannt.
Autor: red

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