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Di, 13:39 Uhr
01.11.2016
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Stadtwerke Eisleben warnen

Das Telefon klingelt in den letzten Tagen öfter als sonst in unserer Region. Hintergrund sind sogenannte Call Center, die Kunden anbieten, Ihren Stromliefervertrag zu optimieren. Die Anrufer geben sich selten zu erkennen und suggerieren den Kunden, dass die Strompreise in den kommenden Wochen stark steigen würden. Dem Kunden wird ein vermeintlich günstigeres Angebot unterbreitet.

Die Stadtwerke warnen vor solchen telefonischen Vertragsberatungen bzw. Vertragsabschlüssen und raten den betroffenen Kunden, keinerlei persönliche Daten wie Zählernummern oder Bankverbindung am Telefon preis zu geben. Zudem sind solche Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Kunden durch das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ verboten.
Kunden, die sich durch solche unerlaubten Werbeanrufe belästigt fühlen bzw. denen sogar ein Schaden durch einen Vertragsabschluss entstanden ist, haben die Möglichkeit, bei der Bundesnetzagentur eine entsprechende Beschwerde einzureichen. Hierzu kann online oder per ausgedrucktem Formular die Bundesnetzagentur über Art und Umfang des unerlaubten Werbeanrufs informiert werden, um entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. Hierdurch können betroffene Kunden aktiv mithelfen, solche unerlaubten Anrufe in Zukunft zumindest einzudämmen. Hilfreich ist es, wenn sich der angerufene Kunde Notizen zur Telefonnummer, zum Zeitpunkt des Anrufes und zum Namen bzw. der Firma des Ansprechpartners macht.

Kunden, die sichergehen wollen, ob tatsächlich die Stadtwerke der Lutherstadt Eisleben anrufen, sollten das Telefongespräch beenden und den Kontakt zu den Stadtwerken suchen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für alle Fragen rund um das Thema Energieversorgung unter der 03475 / 667 – 0 zur Seite.
Autor: red

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