Sa, 12:36 Uhr
22.10.2016
Zahlen aus dem Landesamt für Statistik
661 Anträge auf Gleichwertigkeit gestellt
Im Jahr 2015 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 661 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt, von denen 415 Verfahren abgeschlossen wurden und in 246 Fällen noch keine Entscheidung bis zum Jahresende vorlag.
Bei den abgeschlossenen Verfahren wurde in 265 Fällen die volle Gleichwertigkeit anerkannt, in 117 Fällen wurde die Gleichwertigkeit mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme anerkannt und 33 Anträge wurden negativ entschieden.
Von den 415 abgeschlossenen Verfahren waren 286 bundesrechtlich geregelte Berufe und 129 landesrechtlich geregelte Berufe.
In Sachsen-Anhalt wurden 50,9 Prozent der Anträge von Männern gestellt.
Wie in den Vorjahren betrafen die meisten Anerkennungsverfahren die Berufe im Gesundheitswesen mit 488 gestellten Anträgen.
Der größte Teil der Antragsteller (216) kam aus den übrigen europäischen Staaten, gefolgt von 204 Anträgen asiatischer Staatsangehöriger.
Bei 173 Anträgen aus der Europäischen Gemeinschaft (EU) war ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt.
Das Anerkennungsgesetz des Bundes trat zum 1. April 2012 in Kraft und regelt die Anerkennung der bundesrechtlich geregelten Berufe.
Das Landesgesetz für Sachsen-Anhalt trat am 01.07.2014 in Kraft.
Damit wurde die gesetzliche Grundlage für die Anerkennung der landesrechtlich geregelten Berufe, wie z. B. Lehrer/-in oder Architekt/-in geschaffen.
Autor: redBei den abgeschlossenen Verfahren wurde in 265 Fällen die volle Gleichwertigkeit anerkannt, in 117 Fällen wurde die Gleichwertigkeit mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme anerkannt und 33 Anträge wurden negativ entschieden.
Von den 415 abgeschlossenen Verfahren waren 286 bundesrechtlich geregelte Berufe und 129 landesrechtlich geregelte Berufe.
In Sachsen-Anhalt wurden 50,9 Prozent der Anträge von Männern gestellt.
Wie in den Vorjahren betrafen die meisten Anerkennungsverfahren die Berufe im Gesundheitswesen mit 488 gestellten Anträgen.
Der größte Teil der Antragsteller (216) kam aus den übrigen europäischen Staaten, gefolgt von 204 Anträgen asiatischer Staatsangehöriger.
Bei 173 Anträgen aus der Europäischen Gemeinschaft (EU) war ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt.
Das Anerkennungsgesetz des Bundes trat zum 1. April 2012 in Kraft und regelt die Anerkennung der bundesrechtlich geregelten Berufe.
Das Landesgesetz für Sachsen-Anhalt trat am 01.07.2014 in Kraft.
Damit wurde die gesetzliche Grundlage für die Anerkennung der landesrechtlich geregelten Berufe, wie z. B. Lehrer/-in oder Architekt/-in geschaffen.