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Di, 11:10 Uhr
12.07.2016
Statistisches Landesamt informiert

Wie entsteht die Strafverfolgungsstatistik?

Unter diesem Link http://www.statistik.sachsenanhalt.de/Internet/Home/Veroeffentlichungen/Veroeffentlichungen/Statistische_Beri
chte/index.php?category=6B602 wird in dieser Woche der aktuelle Statistische Bericht zur Strafverfolgungsstatistik erscheinen. Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung der Kriminalitätslage.

Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Sie liefert Informationsmaterial zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit.

In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des
Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens, Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils sowie Ordnungswidrigkeiten. Die Statistik berichtet ausführlich über die Art der Straftat, die Art und Höhe der erkannten Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen und Maßregeln. Bei den Verurteilten werden detaillierte personenbezogene Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische Besonderheiten (z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter-Opfer-Ausgleich) nachgewiesen.

Über die angezeigten und aufgeklärten Straftaten sowie über die ermittelten Tatverdächtigen informiert die Polizeiliche Kriminalstatistik, welche vom Landeskriminalamt LSA herausgegeben wird.
Autor: jm

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