Do, 15:36 Uhr
21.04.2016
Vollsperrung: L 152 Sanderslebener Straße
Straßenbelag und Fußwege werden neu
Am kommenden Mittwoch, dem 27. April 2016, beginnen in Hettstedt die Straßenbaumaßnahmen in der Sanderslebener Straße, teilt die Sprecherin der Stadtverwaltung Hettstedt, Christin Saalbach, mit. Vo der Kreuzung zur Ascherslebener Straße bis Gemarkungsgrenze Wiederstedt werden im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Unterhaltungsmaßnahmen an der Straße durchgeführt, indem die Decke abgefräst wird, teilweise neue Binderschicht eingebaut und die Fahrbahndecke komplett erneuert wird.
Die Stadt Hettstedt wird gleichzeitig die Nebenanlagen sanieren und ausbauen. Es ist geplant, den südlichen Gehweg bis Einmündung Freibad und beidseitig die Bordanlagen zu erneuern. Die geplante Fertigstellung und Verkehrsfreigabe ist zum 18. Juli 2016 vorgesehen.
Das Vorhaben wurde gemeinsam unter Federführung des LSBB öffentlich ausgeschrieben. Hierzu wurde im Dezember vergangenen Jahres eine Bauherrenvereinbarung abgeschlossen. Der Zuschlag wurde vom LSBB an die STRABAG AG, Halle, erteilt.
Für das Vorhaben der Stadt Hettstedt wurde eine Anteilsfinanzierung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des Kommunalen Straßenbaus bewilligt.
Die Bauausführung erfolgt unter Vollsperrung der Sanderslebener Straße. Die überörtliche Umleitung erfolgt wie bei der Sanierung der Wipperbrücke in Sandersleben:
- Ab Kreisverkehr Sandersleben über die L 72 – Kreisverkehr Welfesholz – L 158 in Richtung Hettstedt und umgekehrt. Die Umleitung wird ausgeschildert.
Autor: jmDie Stadt Hettstedt wird gleichzeitig die Nebenanlagen sanieren und ausbauen. Es ist geplant, den südlichen Gehweg bis Einmündung Freibad und beidseitig die Bordanlagen zu erneuern. Die geplante Fertigstellung und Verkehrsfreigabe ist zum 18. Juli 2016 vorgesehen.
Das Vorhaben wurde gemeinsam unter Federführung des LSBB öffentlich ausgeschrieben. Hierzu wurde im Dezember vergangenen Jahres eine Bauherrenvereinbarung abgeschlossen. Der Zuschlag wurde vom LSBB an die STRABAG AG, Halle, erteilt.
Für das Vorhaben der Stadt Hettstedt wurde eine Anteilsfinanzierung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des Kommunalen Straßenbaus bewilligt.
Die Bauausführung erfolgt unter Vollsperrung der Sanderslebener Straße. Die überörtliche Umleitung erfolgt wie bei der Sanierung der Wipperbrücke in Sandersleben:
- Ab Kreisverkehr Sandersleben über die L 72 – Kreisverkehr Welfesholz – L 158 in Richtung Hettstedt und umgekehrt. Die Umleitung wird ausgeschildert.