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So, 13:01 Uhr
13.03.2016
Landtagswahl 2016

Notfalls genügt der Ausweis

Am Sonntag, dem 13. März 2016, 18 Uhr, haben diese Plakate ihre Funktion erfüllt: Aufmerksamkeit für die jeweilige Partei und ihre Spitzenkandidaten zu erzielen (hier Katrin Budde, SPD, und Frank Sitta, FDP). Zur Wahl stellen sich in Mansfeld-Südharz auch Kandidaten von CDU, Die Linken, AfD und der jüngsten, in unserem Landkreis geborenen Partei FBM (Freie Bürger Mitteldeutschland). (Foto: Jochen Miche) Am Sonntag, dem 13. März 2016, 18 Uhr, haben diese Plakate ihre Funktion erfüllt: Aufmerksamkeit für die jeweilige Partei und ihre Spitzenkandidaten zu erzielen (hier Katrin Budde, SPD, und Frank Sitta, FDP). Zur Wahl stellen sich in Mansfeld-Südharz auch Kandidaten von CDU, Die Linken, AfD und der jüngsten, in unserem Landkreis geborenen Partei FBM (Freie Bürger Mitteldeutschland). (Foto: Jochen Miche) Landrätin Frau Dr. Angelika Klein und Kreiswahlleiterin Christine Hepner rufen alle Wahlberechtigten im Landkreis Mansfeld-Südharz auf, heute ihr Stimmrecht zu nutzen und zur Landtagswahl zu gehen.

"Das Recht auf freie Wahlen ist ein hohes Gut, das ein wichtiges demokratisches Grundrecht und ein wichtiger Stützpfeiler unserer Demokratie ist", erklärt Landrätin Dr. Klein.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist in 5 Wahlkreise aufgeteilt: Wahlkreis 31 (Sangerhausen), Wahlkreis 32 (Eisleben), Wahlkreis 33 (Saalekreis - hierzu gehört die Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land), Wahlkreis 40 (Querfurt - hierzu gehört die Stadt Allstedt) und Wahlkreis 18 (Aschersleben - hierzu gehört die Stadt Arnstein).

Durch das Kreiswahlbüro in Sangerhausen werden die Wahlkreise 31 und 32 betreut. Hier sind am Wahltag rund 100.550 wahlberechtigte Männer und Frauen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die 137 Urnenwahllokale sind von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Grundsätzlich genügt die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte, so dass der Wahlvorstand feststellen kann, dass der bzw. die Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr hat, sollte seinen Personalausweis dabei haben, um sich gegenüber dem Wahlvorstand ausweisen zu können.
Pressestelle der Kreisverwaltung
Autor: jm

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