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Di, 00:39 Uhr
10.11.2015
Abwasserzweckverband Eisleben-Süßer See lässt Musterklage zu

Erster Erfolg: Zahlungsaufschub und keine Zinsen

Zahlreiche Bürger besuchten die kurzfristig einberufene öffentliche Sitzung des Abwasserzweckbverbandes Lutherstadt Eisleben - Süßer See im Helbraer Sonnensaal. Einen Ansturm wie die Informationsveranstaltungen des AZV in der jüngsten Zeit erlebte diese Beratung nicht. Dafür allerdings könnte von dem Ergebnis der gestrigen Beschlüsse einiges für viele Grundstücksbesitzer abhängen. (Foto: Jochen Miche) Zahlreiche Bürger besuchten die kurzfristig einberufene öffentliche Sitzung des Abwasserzweckbverbandes Lutherstadt Eisleben - Süßer See im Helbraer Sonnensaal. Einen Ansturm wie die Informationsveranstaltungen des AZV in der jüngsten Zeit erlebte diese Beratung nicht. Dafür allerdings könnte von dem Ergebnis der gestrigen Beschlüsse einiges für viele Grundstücksbesitzer abhängen. (Foto: Jochen Miche) Ein Kampf wurde gewonnen, noch keine Schlacht. Grundstückseigentümer, denen in den zurückliegenden Wochen Zahlungsaufforderungen des Abwasserzweckverbandes (AZV) Eisleben - Süßer See ins Haus geflattert waren, dürfen sich seit gestern Abend über zwei Entscheidungen freuen: Sie können sich ein Jahr Zeit lassen mit der Bezahlung der vom AZV eingeforderten Beiträge (bislang musste innerhalb eines Monat überwiesen werden) und sie müssen keine Zinsen auf die Summe bezahlen, sofern sie alle Vereinbarungen (zum Beispiel auf Ratenzahlung) einhalten.

Applaus - der allerdings unterbunden wurde, da in einer öffentlichen Verbandsversammlung keine Meinungsäußerungen des Publikums erlaubt sind - gab es auch für die Entscheidung, einen Musterprozess zuzulassen. Dieser zielt darauf ab, die Satzung und die Berechnungsgrundlage zu überprüfen, welche zu den aktuellen Forderungen geführt haben.

Die Entscheidung der Versammlung wurde von einer der fünf Mitgliedsgemeinden im AZV nicht mitgetragen: der Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land. Ulrich Vahlhaus, Vorsitzender des Gemeinderates und im Zivilleben Jurist, erklärte, er habe wahrgenommen, dass der Widerstand gegen die Erhebung von Abwasserbeiträgen für Altanschlussnehmer zum großen Teil aus persönlichen Erfahrungen – beispielsweise aufgrund von Fehlern bei der Berechnung ihrer Bescheide – herrühre und somit grundsätzliche Entscheidungen überhaupt nicht berühre. Wenn sich andere Wege zur Klärung bestimmter Fragen finden lassen, mache eine Musterklage aus seiner Sicht kaum Sinn.

Der AZV hatte im Juni dieses Jahres eine Satzung beschlossen, wonach die Grundstückseigentümer, die vor dem 15. Juni 1991 bereits an einer zentralen Kanalisation angeschlossen waren, zur Zahlung eines „besonderen Beitrages“ herangezogen werden. Das führte im Einzugsgebiet zu teils heftigem Widerstand. Viele Bürger kritisierten, dass sie für etwas bezahlen sollten, das sie in DDR-Zeiten mit ihrer eigenen Hände Arbeit und teilweise eigenem Geld geschaffen hatten. Vor allem aber schockte viele Betroffene die Höhe der Forderungen. Der AZV hat inzwischen eingestanden, dass Fehler bei der Berechnung einzelner Bescheide aufgetreten sein könnten und Prüfung zugesagt. Die grundsätzliche Entscheidung, Altanschlussnehmer an den Kosten der Erneuerung alter Abwassernetze und Kläranlagen zu beteiligen, wurde jedoch nicht infrage gestellt.

Wie geht es weiter? Wilfried Schön, der die Initiative Abwasser Hettstedt und Umgebung ins Leben gerufen hat, empfiehlt jedem Betroffenen, von seinem demokratischen Grundrecht Gebrauch zu machen und Widerspruch einzulegen. Diese Widersprüche würden im Fall der Klageerhebung vom AZV quasi zur Seite gelegt und nicht bearbeitet, so lange ein Urteil aus diesem Musterprozess aussteht. Dieser Prozess werde von einem Einzelnen veranlasst, gewissermaßen stellvertretend für alle anderen, die sich an der Musterklage beteiligen. Die Bildung einer Interessengemeinschaft sei notwendig, um die Anwaltskosten zu stemmen.

Die – im Übrigen kurzfristig von Verbandschefin Jutta Fischer einberaumte – Vollversammlung dauerte keine Viertelstunde. Dass sich dieses Tempo auch als Maßstab für den Musterprozess anlegen ließe, wird von den Beteiligten bezweifelt; da braucht es eines längeren Atems, um nicht nur einen Kampf, sondern eine ganze Schlacht zu gewinnen.
Jochen Miche
Hatte sie kurzfristig einberufen und leitete die Versammlung des AZV: Vorsitzende Jutta Fischer. Neben ihr: AZV-Geschäftsführer Andreas Gimpel. (Foto: Jochen Miche)
Autor: jm

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