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Was tun bei Wespennestern?

NABU rät zur Gelassenheit

Sonntag, 12. August 2018, 08:18 Uhr
Im August haben die gelbschwarzen Brummer, die Wespen, Hochkonjunktur. Auf Suche nach Nahrung schwirren sie auf unseren Balkons, in den Gärten und Parks herum. „Jetzt ist auch die Zeit, in der uns häufig Wespennester gemeldet werden“, erklärt Rainer Hanke, ehrenamtlicher Hornissenberater beim NABU Thüringen...

Deutsche Wespe (Foto: Jürgen Gräfe) Deutsche Wespe (Foto: Jürgen Gräfe)
Doch was soll man nun tun, wenn man ein solches Nest entdeckt? „In der Regel gilt es erst mal Ruhe zu bewahren, wer jetzt erst ein Nest entdeckt, lebt man schon eine ganze Weile mit den Tieren, ohne sie bemerkt zu haben“, rät der Experte. Wespen fangen im Mai an, ihr Nest zu bauen. Je nach Art stirbt das Volk dann im Hochsommer oder Herbst ab und nur die Jungköniginnen überwintern.

„Die Nester von Wespenarten wie zum Beispiel der Sächsischen Wespe sind oft Ende August schon ausgestorben“, sagt Rainer Hanke. Wer etwas ruhiger mit einem Wespennest am Haus leben möchte, kann sich mit einfachen Mitteln helfen. Damit es keine Probleme gibt, empfiehlt der NABU einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zu Nestern einzuhalten. Möchte man auf das Nest hinweisen oder sind Kleinkinder auf dem Grundstück, ist eine Absperrung zum Beispiel mit Absperrband und Hinweiszetteln empfehlenswert.

„In den meisten Fällen hilft eine gute Beratung. Nach einem Aufklärungsgespräch sind die Menschen meist erstaunt, wie wenig es bedarf und wie einfach es ist, mit Wespen friedlich zusammen zu leben“, berichtet Rainer Hanke aus den Erfahrungen während seiner Beratertätigkeit. Da Wespen im nächsten Jahr sowieso ein neues Nest bauen, rät Rainer Hanke zudem die verlassenen Nester nicht zu zerstören. Für andere Insekten bietet das alte Wespennest ein wunderbares Winterquartier.

Eine Umsiedelung oder gar die Vernichtung eines Wespennestes sollte nur von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Wespen sind laut Bundesnaturschutzgesetz - wie alle wild lebenden Tiere - geschützt und es ist verboten, sie mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Hornissen, die größten unserer einheimischen Wespenarten, gelten laut des Gesetzes sogar als besonders geschützt.

Weitere Tipps zum Umgang mit Wespen und eine Liste mit Wespen- und Hornissenberatern in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des NABU Thüringen unter: https://thueringen.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/umgang-mit-wespen/index.html
Autor: red

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