nnz-online
Lichtblick

Ist das gerecht?

Freitag, 13. Juli 2018, 07:00 Uhr
Am Mittwoch dieser Woche ist ein Prozess mit Urteilssprüchen zu Ende gegangen, der über fünf Jahre und damit eine „gefühlte Ewigkeit“ dauerte, der NSU-Prozess. Als am 06. Mai 2013 Richter Götzel das Hauptverfahren eröffnete, bewegte das die ganze Nation, auch Menschen in Nordthüringen wie mich...


Die üblichen Bedenkenträger, ob dieser Prozess überhaupt zu einem Ende gelangen könne, die Besserwisser, die mal wieder nicht gefragt wurden, und alle anderen blickten gebannt zum Oberlandesgericht nach München, das in einen größeren Verhandlungssaal umziehen musste, ob des Ansturms der Interessierten.

Ein Interesse der Prozessbeobachter war, neben Neugier, Sensationslust und Nervenkitzel, die Antwort auf die Frage, ob ein Urteil am Ende Gerechtigkeit verschaffen kann?

Diese Frage werden wir hier in Nordthüringen sicher anders beantworten als die Familien der Opfer, die wahllos hingerichtet wurden. Diese beiden haltlosen jungen Männer spielten GOTT. Sie entschieden, wer von den wehrlosen, in Deutschland Steuern zahlenden und das Bruttoinlandsprodukt mit erwirtschaftenden Einwohnern Leben durfte und wer nicht.

Dabei wurde in den vergangenen Jahren viel zu selten der Opfer und Ihrer direkt betroffenen Familienmitglieder gedacht, weshalb ich sie nochmals kurz nennen und damit aus der namenlosen, anonymen Masse herausholen will. Es ist schon merkwürdig (des [Auf]Merkens würdig), dass wir mit den Jungen in der Tham-Luang-Höhle in Thailand tagelang (und zurecht auch mediale) Aufmerksamkeit schenken, den Opfern vor unserer Haustür aber nicht ansatzweise in gleicher Intensität gedachten.

Was hat ENVER SIMEK, das erste Opfer des NSU, getan, dass er mit 38 Jahren am 09.09.2000 mit acht Schüssen vor seinem Blumenstand in Nürnberg niedergeschossen wurde und Frau und zwei Kinder hinterließ?
Was hat ABDURRAHIM ÖZÜDOGRU (49 Jahre, 13.06.2001) getan?
Was SÜLEYMAN TASKÖPRÜ (31, 27.06.2001)?
Was HABIL KILIC (38, 29.08.2001)?
Was MEHMET TURGUT (25, 25.02.2004)?
Was ISMAIL YASAR (50, 09.06.2005)?
Was THEODOROS BOULGARIDES (41, 15.06.2005)?
Was MEHMET KUBASIK (34, 04.04.2006)?
Was HALIT YOZGAT (21, 06.04.2006)?
Was MICHÈLE KIESEWETTER (25.04.2007)?

Von ihnen wurde wenig gesprochen, stattdessen bekam eine junge Frau mediale Aufmerksamkeit, die sich scheinbar darin gefiel und auch so inszenierte, die einfältige Komplizin gewesen zu sein, die von alledem nichts mitbekam.

Das Urteil ist gesprochen, die Revision angekündigt, noch Jahre werden u.U. vergehen, bis die Strafe rechtsfest ist. GOTT sei Dank leben wir in einem Rechtsstaat, weder von Sowjetunion (früher), Russland (heute) oder den USA fremdbestimmt.

Doch ist das Urteil gerecht? In alter Zeit und auch im Alten Testament kennen wir das Element der Blutrache, das wohl sehr archaisch ist. Tötest Du einen meiner Familie, besteht die Sühne darin, dass ich zwei aus Deiner Familie töten darf. Diese Spirale hat ganze Sippen ausgerottet und die revolutionäre Entwicklung war das sogenannte Talionsprinzip: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ (2. Buch Mose 21,23–25). Ein Toter für einen Toten (den bisher ältesten Beleg dafür finden wir im Codex Ur-Nammu, ca. 2000 v.Chr.). Wir kennen es vom deutschen Sprichwort: „Wie Du mir, so ich Dir“.

Dass es das Blutracheprinzip noch heute gibt, ist manchem bekannt, denn es ist u.a. die Logik von Cosa Nostra, Camorra, ’Ndrangheta, Sacra Corona Unita, der Yakuza, den Triaden …

Was merkwürdig anmutet, das Talionsprinzip half die Ausrottung ganzer Familien und Sippen zu verhindern. Es wurde eine Grenze gezogen, die alle zu respektieren hatten. Wir finden eine Weiterentwicklung dieses Talionsprinzips im Alten Testament, in dem die Sühne für ein Geschehen nicht mit gleicher Strafe geahndet wurde, sondern eine Kompensationsstrafe erfolgte, die dem Kreislauf der Gewalt Einhalt gebot. Dabei konnte das Opfer das Strafmaß festlegen (2. Buch Mose 21,22). Damit wurde ein geordnetes Rechtsverfahren geschaffen, dass der fortgesetzten, die Gesellschaft als Ganzes gefährdenden Gewalt Einhalt gebot.

Das war damals und ist auch heute ein klarer Fortschritt, denn auch derzeit können wir Forderungen hören, die die Todesstrafe für Mord, Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch („Todesstrafe für Kinderschänder“ lese ich häufiger als Aufkleber auf Autos) wieder fordern.

Wenn wir in die USA sehen oder uns Filmen wie „The Green Mile“ aussetzen, wissen wir, dass eine Genugtuung/Befriedigung (Satisfaction) durch den Tod des Mörders nicht entsteht. Auch kein Kind wird wieder unversehrt, wenn ein Täter bestraft wird. Es bedarf der Arbeit an uns und an den Wurzeln des Problems.

Die Wurzel ist die gesellschaftliche Übereinkunft, was erlaubt ist und was nicht. Es ist nicht egal, wenn ein Mensch, eine Nation behauptet, wir sind zuerst dran (Amerika first), wir denken (ausschließlich) an uns. Denn das hat Folgen für Zweite und Dritte. Wenn jeder so denkt, ist keinem geholfen.

Interessanter Weise wurde dem Gericht in München schon zu Anfang die Frage gestellt „Wem ist geholfen, wenn Carsten S., der sich erfolgreich selbst resozialisiert hat, am Ende im Gefängnis landet?“ (Die Welt vom 20.06.2013)

Das Thema, schon von Dostojewski im Jahre 1866 (allerdings als Feuilletonroman für eine Zeitung konzipiert) aufgegriffen, war das von „Schuld und Sühne“. Wie kann eine Schuld so gesühnt werden, dass Wunden heilen können und Satisfaction geschieht?

Zurück zu uns. Kann es eine Satisfaction für die zehn Morde des NSU geben? Nein. Nichts wäre geeignet oder ausreichend, den Familien ihre Familienangehörigen zu ersetzen, denn jeder Mensch ist einmalig und unersetzbar.

Welchen Sinn hat dann ein solcher Prozess? Er ermöglicht einen „Hauch von Gerechtigkeit“, der dazu beiträgt, dass eine Gesellschaft solche Taten ertragen/aushalten kann und zukünftige Täter wissen, was sie erwartet, wenn sie Vergleichbares tun. Leider ist sicher, dass das potentielle Täter nicht abschreckt, denn nirgends gibt es den Beweis, dass z.B. die drohende Todesstrafe zukünftige Taten verhindert.

Vollständige Gerechtigkeit kann es m.E. letztendlich nicht auf Erden geben. Sie ist einem vorbehalten, der größer ist als wir Geschöpfe. Dem Schöpfer selbst. Wir Christen glauben an das Gericht am Ende der Tage („Er sitzt zur Rechten GOTTes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten“). Jede*r wird für seine Taten geradestehen müssen.

Das ist nichts, was uns ängstigen muss, denn auch gute Dinge, die keiner sah, die im Verborgenen blieben, werden gewürdigt. Es wird allumfassend geschehen. Das kann uns trösten, soll uns aber vor allem anspornen, der Gerechtigkeit so gut es irgend geht, hier unter uns zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Durch unser Denken, Reden und Tun (bei uns), durch aufmerksamen Einsatz für Gerechtigkeit bei uns und anderen gleichermaßen (denn … first ist unsozial, also asozial) und auch in solchen langwierigen und eine bedrückende Wirklichkeit zu Tage bringenden Prozessen. Die Verurteilten werden hoffentlich die Zeit nutzen um sich selbst in Frage zu stellen, „vor Ihrer Ha(ss)ustür zu kehren“ und hoffentlich lernen, im Anderen den Menschen zu sehen, egal von wo er kommt und was er denkt. Wir sind alle Geschöpfe GOTTes.

Ein gesegnetes und nachdenkliches Wochenende wünsche ich Ihnen,
Superintendent Kristóf Bálint
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 msh-online.de