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Eheschließung

Das ändert sich nach dem Ja-Wort für Eheleute

Sonnabend, 10. Februar 2018, 16:33 Uhr
Wer sich entscheidet, seine Liebe durch eine Hochzeit zu besiegeln, auf den kommen neben den Vorbereitungen für die Feier noch einige Formalitäten zu. Durch die Änderung des Namens oder den neuen Status als Ehepaar kann sich im Leben der frisch Vermählten so manches ändern. Welche Auswirkungen eine Eheschließung hat, fasst Rechtsanwalt Markus Mingers, im Folgenden zusammen...

Auskunft in Krankenhäusern

„Häufig besteht die Annahme, dass es eine rechtliche Grundlage für die Auskunft in Krankenhäusern über einen Patienten gibt. Dies ist wider Erwarten nicht so. Es kann aber trotzdem sein, dass Informationen eher an eine Ehefrau oder einen Ehemann rausgegeben werden, als an eine Lebensgefährtin oder einen Lebensgefährten“, erklärt Mingers. Für das Krankenhaus ist durch den Status als Ehepaar schlichtweg leichter ersichtlich, dass eine Person berechtigt ist, Informationen zu erhalten.

Änderungen durch den neuen Nachnamen

Bei Annahme eines neuen Nachnamens ist es zunächst wichtig, den Personalausweis schnellstmöglich anpassen zu lassen. Beim Führerschein ist dies nicht zwingend notwendig. Aber: In den Fahrzeugpapieren muss der aktuell gültige Nachname stehen. Auch Versicherungen, Dienstleister oder sonstige Vertragspartner müssen vom neuen Namen in Kenntnis gesetzt werden.

Steuerklassen

Nach einer Hochzeit rutschen Ehegatten automatisch in die Steuerklasse 4. Zunächst ändert sich hierdurch nichts. „Für Paare, bei denen der Einkommensunterschied sehr hoch ist, kann es sich jedoch lohnen, die Steuerklassen in 3 und 5 zu ändern. Dies muss nicht zwingend direkt nach der Hochzeit geschehen, sondern hat bis zur Anfertigung der nächsten Steuererklärung Zeit“, so der Rechtsexperte.

Arbeitsrechtliche Änderungen

In vielen Arbeitsverträgen ist verankert, dass man dem Arbeitgeber Bescheid geben muss, wenn man heiratet und sich dadurch der Nachname ändert. Rechtlich vorgeschrieben ist dies zwar nicht – trotzdem gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Wichtig ist es, dem Arbeitgeber all das mitzuteilen, was für die Gehaltsabrechnung relevant ist, also auch die Änderung der Steuerklasse. Davon abgesehen hat eine Hochzeit keinerlei Einfluss auf das Arbeitsverhältnis.

Private Altersvorsorge

Durch eine Hochzeit können sich bei der privaten Altersvorsorge einige Aspekte ändern. Beispielsweise reicht es bei der Riester-Rente, wenn ein Ehegatte förderberechtigt ist. Laut der Deutschen Rentenversicherung hat der andere Ehegatte damit automatisch auch Anspruch auf Zuschüsse vom Staat.

Mietrechtliche Auswirkungen

„Im Bereich des Mietrechts bleibt nach der Hochzeit alles beim Alten. Wichtig ist nur zu wissen, dass im Falle eines neuen Nachnamens zum Beispiel Internet- und Stromanbieter über diesen zu informieren sind, damit Rechnungen korrekt ausgestellt werden können“, weiß der Rechtsanwalt. Wer erst nach der Hochzeit zusammenziehen möchte, muss natürlich den Vermieter darüber informieren. Dieser hat jedoch keinerlei Recht, dagegen Einspruch zu erheben. Aber: Wohnen mehr Personen in einer Wohnung, erhöhen sich unter Umständen die Nebenkosten.

Bankkonto

Durch eine Hochzeit erhält man nicht automatisch Zugriff auf das Konto des Partners. Wenn dies gewünscht ist, kann man dem Ehepartner jedoch eine Vollmacht ausstellen, sodass er eine eigene Karte erhält und zum Beispiel das Online-Banking verwenden kann. Als Alternative lässt sich auch ein gemeinsames Konto anlegen. Beliebt bei Ehepaaren ist die Variante des sogenannten „Oder-Kontos“. Hierauf haben beide Partner unabhängig voneinander Zugriff.

Versicherungen

„Viele Versicherungen sind in einer Ehe nicht doppelt notwendig und können daher guten Gewissens gekündigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung“, so Mingers. Im Falle der Krankenversicherung kann man sich als weniger verdienender Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehegatten mitversichern lassen. Bei einer privaten Versicherung zahlt jedoch jeder seine eigenen Beiträge.

Staatliche Zuschüsse

Durch eine Hochzeit verändern sich die Leistungen des Arbeitslosengeldes I und des Kindergeldes nicht. Diese Zuschüsse hängen unter anderem von der Arbeitsleistung oder der Anzahl der Kinder ab, nicht vom Beziehungsstatus. Im Fall von Hartz IV verhält es sich etwas anders. Hier wird eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft gegründet. Reicht das Einkommen eines Partners beispielsweise aus, um die Familie zu versorgen, so erhält man keine Leistungen vom Staat. Eine solche Bedarfsgemeinschaft ist jedoch nicht abhängig von der Eheschließung, sondern wird auch durch nicht vermählte Partner, die gemeinsam wohnen, gebildet.

Kinder

„Bringt einer der Partner Kinder mit in die gemeinsame Ehe, so ändert sich erstmal nichts. Der Partner erhält durch die Hochzeit keinerlei Rechte oder Pflichten“, erläutert der Rechtsexperte. Falls gewünscht, kann man die Kinder des Partners adoptieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind dieselben wie vor der Hochzeit – bei der Beurteilung des Antrags auf Adoption durch die Behörden kann eine Ehe jedoch Vorteile bringen. Zudem ist es bei einer Namensänderung möglich, auch den Nachnamen seiner Kinder anpassen. Dem müssen allerdings beide leiblichen Elternteile zustimmen. Mehr Infos auf: www.mingers-kreuzer.de
Autor: red

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