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Entlastungsbetrag:

Pflegebedürftige schöpfen Leistungen nicht aus

Freitag, 05. Januar 2018, 12:13 Uhr
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben zusätzlich zu ihren Pflegeleistungen Anspruch auf einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dennoch haben im Jahr 2017 nur gut die Hälfte der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen in Sachsen und Thüringen diesen Entlastungsbetrag beantragt...


"Wir wollen die Pflegebedürftigen ermutigen, diese Leistung verstärkt in Anspruch zu nehmen", betont Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS. "Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen. Das soziale Leben ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Lebensqualität."

Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich verschiedene Leistungen aus dem Pflegebereich wahrnehmen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ziel ist es, dass pflegebedürftige Menschen weiterhin am sozialen Leben teilhaben können. Der Entlastungsbetrag kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffee-Treff. Auch können Fahrt- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege entstehen, durch die AOK PLUS erstattet werden. Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden.

Insgesamt können Versicherte pro Kalenderjahr die Erstattung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2017 können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden.

Um die individuellen Ansprüche jedes Versicherten zu prüfen, können diese sich bei der AOK PLUS in den Filialen, durch einen ausgebildeten AOK-Pflegeberater oder über die kostenlose AOK PLUS-Service-Hotline 0800 1059000 beraten lassen.
Autor: red

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