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Für Kleine kein Persönlichkeitsrecht

Eltern lassen die Hüllen der Kinder fallen!

Freitag, 10. November 2017, 10:17 Uhr
Eltern haften in der Regel für ihre Kinder. Was ist aber, wenn Eltern selbst das Kindeswohl nicht immer im Blick haben? Dieser Eindruck entsteht mitunter, wenn man sich Fotos von mehr oder weniger unbekleideten Kindern ansieht, die (Groß-) Eltern ins Internet gestellt oder per WhatsApp verschickt haben...


Was im Augenblick für Eltern lustig oder liebenswert erscheint, kann für Eltern und insbesondere für ihre Kinder irgendwann einmal peinlich oder gar gefährlich werden, sodass man sich wünscht, die Bilder nie veröffentlicht zu haben. Etwa wenn diese Fotos auf Pädophilen-Foren landen.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Lutz Hasse, warnt davor, leichtsinnig Fotos von Kindern in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. So haben Facebooknutzer entsprechend der Nutzungsbedingungen von Facebook unter Pkt. 2 „Teilen Deiner Inhalte und Informationen“ zugestimmt, dass Facebook gebührenfrei und weltweit diese Fotos nutzen darf. Auch wenn man Fotos oder seinen Account löscht, sind entsprechend der Nutzungsbedingungen die Fotos weiterhin vorhanden, wenn sie mit anderen geteilt wurden und diese den Inhalt nicht gelöscht haben.

Auch bei der Nutzung von WhatsApp kann ein Zugriff auf Fotos nicht ausgeschlossen werden, da die Speicherung in der Regel in dem normalen Bildordner des Smartphones erfolgt, auf den auch andere Apps Zugriff haben. Hier empfiehlt der TLfDI die von WhatsApp eingerichtete Option zu nutzen, eine Speicherung zu unterbinden. Dies gelingt indes nur beim Empfänger. Hilfe dafür finden Sie bei WhatsApp unter FAQ.

Fotos per klassischer Mail verschlüsselt zu versenden, minimiert das Risiko zwar, aber letztendlich wird - leider - nur ein Foto per Post dem Datenschutz gerecht werden können. Da es also keine absolute digitale Sicherheit gibt: Seien Sie, liebe Eltern, wachsam, welche Fotos Ihrer Kinder Sie in die - undichte - digitale Wolke laden.

Eltern, die Rat benötigen, können sich jederzeit an die Datenschutzbeauftragten der Länder wenden.
Autor: red

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