nnz-online
Freitag, der 13. Oktober ist bundesweiter Rauchmeldertag

Installieren und regelmäßig warten

Freitag, 13. Oktober 2017, 08:48 Uhr
Freitag, der 13. Oktober ist wieder Rauchmeldertag. Anlässlich des bundesweiten Aktionstages rufen die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren Haus- und Wohnungseigentümer dazu auf, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen, selbst wenn die Übergangsfrist noch nicht abgelaufen ist...

Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), und Claudia Groetschel, Sprecherin der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ stellten gemeinsam die Plakate zum Rauchmeldertag 2017 vor. (Foto: privat) Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), und Claudia Groetschel, Sprecherin der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ stellten gemeinsam die Plakate zum Rauchmeldertag 2017 vor. (Foto: privat)
Neben der korrekten Installation ist auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder vorgeschrieben. Eigentümer sind demnach verpflichtet, die Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Die Rauchmelderpflicht gilt für selbstgenutztes Wohneigentum ebenso wie für vermietete Immobilien.

„Rauchmelder haben sich im Einsatz bewährt. Weil die Einsatzkräfte durch Rauchmelder früher alarmiert werden und so schneller vor Ort sind, gibt es immer weniger Brandtote und die Gebäudeschäden sind geringer“, erklärt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. Umso wichtiger sei es, die Geräte funktionsfähig zu halten, so Ziebs.

Der Rauchmelder kann im Ernstfall nur einwandfrei funktionieren, wenn die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Flusen und anderen Verschmutzungen gehalten werden und die Batterie bei niedriger Spannung nach Herstellerangaben ausgetauscht wird. Schließlich geht es um Leben und Tod: Bei einem Brand kann eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein. Es zählt also jede Sekunde, die der Rauchmelder frühzeitig alarmiert.

„Viele Eigentümer wissen nicht, dass sie nicht nur für die Installation der Rauchmelder verantwortlich sind, sondern auch für deren regelmäßige Wartung“, ergänzt Christian Rudolph, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und erklärt: „Jeder Eigentümer ist verpflichtet, die einwandfreie Funktion der Rauchmelder durch regelmäßige Wartung sicherzustellen. Das gilt mietrechtlich auch gegenüber den Mietern.“

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. „Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, kommentiert Rudolph.

Tipps zur Wartung und Alarm-Beispielstöne

Wertvolle Tipps zur richtigen Pflege sowie Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Anhand der Beispieltöne lernen die Verbraucher Alarmtöne von anderen Warnsignalen wie z. B. dem Piepen einer Tiefkühltruhe, zu unterscheiden. „Wer sich die Töne anhört, kann in Zukunft einfacher beurteilen, ob nur die Rauchmelderbatterie schwach ist und ausgetauscht werden muss oder ob es sich um einen echten Alarm handelt“, sagt Rudolph.

Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Im kommenden Jahr findet der Rauchmeldertag am 13. April und 13. Juli statt.

Hinweise zur Rauchmelderpflege und verschiedene Beispieltöne sind verfügbar unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 msh-online.de