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Was Verbraucher wissen müssen

Rechnung und Mahnung

Sonnabend, 15. April 2017, 11:15 Uhr
Wer kennt es nicht: Der Blick in den Briefkasten und die Rechnungen flattern ins Haus. Begleicht man eine Rechnung nicht rechtzeitig, wird daraus ganz schnell eine Mahnung. Aber was genau bedeutet eigentlich rechtzeitig? Und was muss ich als Kunde noch alles wissen? Der Rechtsexperte Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln, klärt auf...

Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich eine Rechnung bezahlen?

Im Bundesgesetzbuch Paragraph 286 steht geschrieben, dass Rechnungen im Grunde umgehend zu zahlen sind. Innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach dem festgesetzten Fälligkeitsdatum müssen sie beglichen werden – geschieht dies nicht, gerät der Käufer in Verzug. „Die gesetzliche Zahlungsfrist spielt nur dann keine Rolle, wurde zwischen Käufer und Verkäufer ein Zahlungsziel vereinbart.“, erläutert Mingers. „Dies gilt beispielsweise für Aussagen wie ‚Zahlbar innerhalb von 14 Tagen‘ oder ‚Jetzt kaufen und in zwei Monaten bezahlen‘.“

Muss ich Rechnungen bezahlen, obwohl ich mit der Ware unzufrieden bin?

„Gesetzlich vorgesehen ist ein Recht auf Umtausch nicht, ebenso wenig wie eine Garantie. Dies sind alles Leistungen, die der Verkäufer aus Kulanz gewährt.“, erklärt der Rechtsexperte weiter. Allerdings gibt es die gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese greift, wenn ein gekauftes Produkt einen Fehler hat oder eine beschriebene Eigenschaft nicht besitzt. Möchte ein Käufer von der Sachmängelhaftung Gebrauch machen, so kann er zwei Wege wählen: Zum einen eine Nacherfüllung verlangen, das heißt eine Ersatzlieferung oder Reparatur der Ware, oder, sofern die Nacherfüllung unzumutbar beziehungsweise zu kostenaufwändig wäre, eine Kaufpreisminderung fordern. Eine Kaufpreisminderung ist auch denkbar, wenn eine Nacherfüllung nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfolgt. Ist dies der Fall, ist es sogar möglich, vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten.
Auch bei Handwerkerleistungen stellt sich die Frage, was passiert, ist der Kunde nicht zufrieden. „Grundsätzlich müssen solche Leistungen erst nach der Abnahme und bei Erfolg bezahlt werden. Sowohl die Zahlungsart der Vorkasse, als auch selbstbestimmte Zahlungsfristen sind rechtswidrig“,, so Markus Mingers. „Außerdem gelten hier zwei Jahre Gewährleistung: Pfuschen Handwerker bei ihrer Arbeit, können Ge- schädigte eine Nachbesserung innerhalb einer Frist fordern. Wird diese nicht eingehalten, darf vom Vertrag zurückgetreten werden.“

Rechnung ohne Bestellung?

Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Käufer und Verkäufer übereinstimmend erklären, dass eine bestimme Leistung oder ein bestimmter Gegenstand zu einem festgelegten Preis erworben wurde. Behauptet der Verkäufer ein Vertrag sei zustande gekommen, wohin- gegen der Käufer das Gegenteil behauptet, so muss der Verkäufer nachweisen können, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Eine einseitige Rechnungsstellung ist keine rechtliche Grundlage für eine Zahlungspflicht.

Was passiert, wenn ich vergesse, eine Rechnung zu zahlen?

Vergisst ein Käufer eine Rechnung und gerät somit in Verzug, muss er mit einer Mahnung rechnen. Gesetzlich vorgeschriebene Mahnstufen gibt es nicht, jedoch eine Reihenfolge, die sich mehr oder weniger manifestiert hat. Am Anfang steht eine freundliche Zahlungserinnerung, in der gefragt wird, ob eine Rechnung vielleicht übersehen wurde. Erfolgt auch danach kein Zahlungseingang, so kommt es meist zur ersten Mahnung. Häufig ist diese schon mit einer Mahngebühr für den Kunden verbunden. Als nächstes folgt eine zweite Mahnung, mit der sich die Mahngebühren wiederum erhöhen. Die dritte und meist letzte Mahnung kündigt in den meisten Fällen ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Übergabe an ein Inkassounternehmen an. Zahlt der Kunde seine Rechnung auch daraufhin noch nicht, ist mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen.

Ich bin auf einer Reise – was ist mit meinen Rechnungen?

„Es gilt: Auch, wenn ein Kunde auf Reisen ist und daher eine Rechnung übersieht, kommt es auf die Kulanz des Verkäufers an.“, betont Mingers. „Normalerweise muss ein Käufer im Urlaub gewährleisten, dass sein Briefkasten regelmäßig geleert wird und ihm somit keine Rechnungen entgehen. Ist dies doch einmal der Fall, so ist der Urlauber gut da- mit beraten, den Betrag nach der Heimkehr schnellstmöglich zu begleichen und den Verzug in einem Schreiben zu erklären.“, führt der Rechtsanwalt weiter aus. Kann der Kunde nachweisen, dass er länger unterwegs war, so haben Verkäufer häufig Verständnis und sehen von den Mahngebühren ab. Allerdings stände es ihnen zu, Gebühren zu er- heben, denn die Fristen laufen, sobald die Rechnung im Briefkasten ist.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Wie bereits beschrieben, befindet sich ein Käufer erst nach einer Mahnung im Zahlungsverzug. Erst nach dieser darf der sogenannte Verzugsschaden geltend gemacht werden. Dieser umfasst auch Kosten – gesetzlich vorgesehene Mahngebühren gibt es nicht. Nach einer Mahnung muss der Kunde allgemein die Kosten tragen, die der Verkäufer hat, um seine Forderung einzutreiben, zum Beispiel die Kosten für eine weitere Mahnung.
Quelle: www.mingers-kreuzer.de
Autor: red

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