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Tipps vom Rechtsexperten

Illegale Downloads und Abmahnungen

Sonnabend, 10. September 2016, 16:31 Uhr
Klar ist: Im digitalen Zeitalter ist es nahezu unmöglich, die eigenen Kinder aus dem Internet fernzuhalten. Aber einmal falsch oder unwissentlich geklickt und schon befindet sich der Nachwuchs auf nicht mehr ganz so legalen Seiten. Doch was tun, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert?

Und haften Eltern auch im Netz für ihre Kinder? Der Rechtsexperte Markus Mingers gibt im Folgenden Tipps zur Vorbeugung von illegalen Downloads und Verhaltensregeln bei einer Abmahnung.

So können Eltern illegalen Downloads vorbeugen

„Grundsätzlich gilt im Netz: Wer’s herunterlädt, der haftet auch! Und das kann bereits für Kinder im Alter von sieben Jahren gelten“, erklärt Markus Mingers. Eltern müssen also nicht zwangsläufig für ihre Kinder haften, wenn diese rechtlich geschützte Dateien heruntergeladen oder getauscht haben. Um illegalen Downloads aber generell vorzubeugen, sollten Eltern folgende Dinge beachten:
  • „Klein- oder Grundschulkinder sollten ohne elterliche Aufsicht nicht alleine surfen oder zumindest nicht lange“, betont Mingers. Zum Schutz sei es ratsam, vorab Sicherheitsprogramme zu installieren.
  • Aufklärung über das Netz ist das A und O! „Über die wichtigsten Regeln zu Downloads, Verboten, Gefahren und Rechtsbegriffen sollten Kinder bereits ab 12 Jahren aufgeklärt werden“, rät der Rechtsexperte. „Denn Aufklärung über geltendes Recht im Netz ist eine Pflicht, die Eltern bei Versäumnis unweigerlich mitschuldig macht.“
  • WeiterhinseiesvonVorteil,einProtokollüberdasAufklärungsgespräch zu führen – Notizen zu Datum und Inhalt des Gesprächs seien im juristischen Ernstfall hilfreich.
  • „Eltern sollten keine Administratorenrechte mit ihren Kindern teilen, sondern den Router mit langen und komplexen Passwörtern (Groß- und Kleinbuchstaben; Zahlen, Sonderzeichen wie #, *, +,! etc.) sichern“, erläutert Mingers. Die Portsperrung und die Kindersicherung des Routers schützen zusätzlich vor unerlaubtem Internetgebrauch

Verhaltensregeln bei einer Abmahnung

  • Der Rechtsexperte empfiehlt: „Wenn eine Abmahnung eintrifft, sollten Eltern eine Zahlung der Mahngebühren nicht sofort leisten. Als erstes sollte immer die Seriosität des Schreibens geklärt werden: Entweder indem sich Betroffene selbst über das Inkassobüro oder die Kanzlei informieren oder die Abmahnung zur fachlichen Prüfung direkt an einen Anwalt geben.“
  • Eltern sollten sich nicht von Fristen unter Druck setzen lassen. Es ist immer möglich, eine schriftliche Fristverlängerung – am besten per Einschreiben – zu beantragen.
  • Markus Mingers weißt abschließend daraufhin: „Auch beigefügte Unterlassungserklärungen müssen keinesfalls sofort unterschreiben werden.“
Autor: red

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