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Di, 15:35 Uhr
07.04.2020
Agentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst bei Unterstützung

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Pandemie die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen...

Kurzarbeitergeld  (Foto: Agentur für Arbeit Sangerhausen ) Kurzarbeitergeld (Foto: Agentur für Arbeit Sangerhausen )
Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen. Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

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Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen.

Beispiele für Tätigkeiten, die den systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch Landwirtschaft) sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.

Stellenangebote können schnell und unkompliziert von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in die Jobbörse der Arbeitsagentur auf www.arbeitsagentur.de eingestellt und von Arbeitsuchenden gefunden werden.

In der Landwirtschaft ist absehbar, dass ganz schnell inländische Hilfskräfte gesucht werden, da es derzeit schwer möglich ist, Saisonkräfte aus dem Ausland einzusetzen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat deshalb die Online-Plattform www.daslandhilft.de gestartet. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln.
Autor: nis

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