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Mi, 10:00 Uhr
19.12.2018
Wenn der erotische Traum zum Alptraum wird:

"Ich beobachte dich!"

Statistiken zur Nutzung „genitalfixierter Internetangebote“ sprechen dafür, dass unter deutschen Dächern vor so manchem Rechner der Sturm tobt, während im Ehebett längst Flaute herrscht...


Peinlich genug also, wenn Mann nach dem Besuch der erbaulichen Seiten Abmahnungen im Briefkasten oder in seinem E-Mail-Postfach vorfindet. Als „Super-GAU“ galt bisher die Sperrung des Rechners nach dem Besuch der amourösen Seiten und die Aufforderung, für dessen Freigabe einen bestimmten Geldbetrag zu bezahlen. Aber: „Schlimmer geht immer“.

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Das beweisen derzeit geführte Ermittlungen der Internet-Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und des Thüringer Landeskriminalamtes. Gegenstand des Verfahrenskomplexes ist das Internetphänomen der so genannten Sextortion.

Hierbei versenden Täter wahllos E-Mails an Internetnutzer mit der Behauptung, der Inhaber des Accounts sei während des Besuchs einer Internet-Pornoseite mittels seiner eigenen Webcam bei der Vornahme sexueller Handlungen gefilmt worden. Angeblich sei der Rechner mit einer Schadsoftware infiziert, wodurch der Zugriff auf die Webcam und das Mikrofon erlangt wurde.

Für den Fall, dass der Betrag, meistens in Höhe von 500 Euro, nicht an eine angegebene Bitcoin-Adresse überwiesen wird, werde man die Aufzeichnungen an Freunde, Familie und Geschäftspartner weiterleiten.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen befasst sich gegenwärtig mit etwa 100 Strafanzeigen gegen bislang unbekannte Absender derartiger E-Mails.
Die sich schwierig gestaltenden Ermittlungen haben ergeben, dass die Täter überwiegend russische Server, VPN-Dienste oder Proxy-Server einsetzen.
Zumindest in diesem Verfahrenskomplex konnte geklärt werden, dass die unbekannten Verfasser der E-Mails tatsächlich nicht im Besitz von Videos waren, sondern lediglich gedroht haben.

Völlig entspannt zurücklehnen, sollte Mann sich allerdings nicht.
In einem weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wird einem Beschuldigten vorgeworfen, über mehrere Jahre sowohl sich als auch seine jeweilige Partnerin bei der Vornahme sexueller Handlungen, natürlich ohne deren Wissen, gefilmt und diese Videos in das Netz hochgeladen zu haben.
Über die jeweiligen Internetanbieter konnten die entsprechenden Videosequenzen für das Verfahren gesichert werden.

Bemerkenswert war jedoch, dass die jeweiligen Sequenzen nicht nur erkennen lassen, welcher Bildausschnitt durch die Nutzer gerade geschaut wurden. Eine funktionierende und nicht abgeklebte Webcam vorausgesetzt, wurde auch der mehr oder weniger aktive Nutzer seinerseits gefilmt.

Wenn solche Daten in die falschen Hände geraten, kann es nicht nur teuer werden, sondern peinlich, peinlich….
Autor: red

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