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So, 08:53 Uhr
13.05.2018
10 Jahre Stalking-Paragraph:

Sind Opfer besser geschützt?

Stalking ist für Betroffene der reinste Alptraum. Vor zehn Jahren wurde der sogenannte Nachstellungsparagraph im Gesetzbuch installiert. Was seitdem passiert ist, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers...


Was ist Stalking und wie kann man sich wehren?
„Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Opfer sollten umgehende Maßnahmen ergreifen, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und Psychologen oder auch Rechtsanwälte einschalten“, rät der Rechtsexperte Mingers. Doch was genau besagt der Nachstellungsparagraph?

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Nach § 238 StGB liegt eine Nachstellung vor, wenn jemand einem anderen unbefugt „nachstellt, in dem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht“ oder „unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht“. Gleiches gilt für die Bedrohung eines anderen oder der Familie – es muss sich mithin um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers handeln.

Mit Hilfe des Gesetzes können Richter anordnen, dass sich ein „Stalker“ weder dem Wohnort noch der Arbeitsstelle nähern darf. Meistens gibt es auch ein klares Kontaktverbot zum Opfer. Wer Stalking zur Anzeige bringt, sollte detailliert Beweise über die Vorgehensweise des Täters führen, um die strafrechtliche Verfolgung zu vereinfachen. Oftmals ist es so, dass im Bereich des nun zehn Jahre alten Paragraphen kaum Verurteilungen feststellbar sind. „Schätzungsweise nur ein Prozent der ermittelten Verdächtigen werden im Endeffekt belangt. Das liegt aber auch daran, dass viele Opfer gar nicht erst zur Polizei gehen“, weiß Mingers.

Bewirken die Verschärfungen etwas?

Ein großes Problem im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung von Stalking ist die hohe Einstellungsquote bei der Staatsanwaltschaft – durch eine inzwischen verschärfte Handhabe des Paragraphen soll das nun der Vergangenheit angehören. Ebenso haben sich der Strafrahmen und die Modalität darauf geändert, ob eine Beeinträchtigung der Lebensführung vorliegt. Ob das aber wirklich zielführend ist, bleibt umstritten. Schließlich mangelt es häufig an der Beweislage eines Falles.

Wie verhindern?

Stalking ist ein gesellschaftliches Problem und sollte daher auch gesellschaftlich gelöst werden. Der Rechtsexperte betont: „Natürlich ist es ein Trugschluss, zu glauben, dass man das Problem durch verschärfte Gesetze oder der Schaffung von Anlaufstellen gänzlich in den Griff bekäme. Dennoch kann hier ein großes Lösungspotential liegen.“ So bietet beispielsweise die Einrichtung „Stop-Stalking“ die Möglichkeit, professionelle Hilfe für Täter in Anspruch zu nehmen. Viele kommen aus eigenständigen Motiven. Beratung sollte also eine wichtige Rolle einnehmen. Das gilt also für Opfer wie für Täter gleichermaßen.
Autor: red

Kommentare
Yv.
14.05.2018, 07.30 Uhr
Opfer sind NICHT besser geschützt
...ich bin selbst ein "Stalking-Opfer", jedoch fällt mein Fazit nüchtern aus. Das Gesetz zum Schutz der Opfer ist lausig. Der Täter wird geschützt!
Ich bin Opfer häuslicher Gewalt, mit Hilfe von Freunden konnte ich aus der alten Wohnung fliehen. Es gab eine einstweilige Verfügung, das sich mein Ex nicht mehr nähern darf. Und das Ergebnis? (trotz Gewaltschutzverordnung)...er nutzte Telefon und den Postweg weiter. Trieb sich in der Nähe der Wohnung rum. (mehr als 100 Verstöße) --> Mehrere Anzeigen folgten. Nach einem halben Jahr dann die Verhandlung. Ergebnis: 1 Jahr Bewährung (nur Geldstrafe)....lächerlich!!!
Wer schützt hierbei die Opfer? Wir müssen alles protokolieren, während der Täter in aller Ruhe weitermacht, damit wir nur ansatzweise eine Chance auf ein würdiges Leben haben. Ich habe zum Glück nach nun 2 Jahren etwas Ruhe in unserem Leben, jedoch auch nur mit Hilfe von einer Psychologin und meiner Familie.
Es müssen Strafen für die Täter SOFORT greifen! Wir Opfer leiden ein Leben lang unter diesen Folgen! Schade nur, das immer erst etwas passieren muss, bevor man als Opfer was dagegen unternehmen kann. Nur reicht dann noch die Kraft?
AktenzeichenXY
14.05.2018, 09.50 Uhr
Das garkeiner helfen kann, das stimmt nicht.
Es gibt zb. den "Weissen Ring" - und die bieten immer Hilfe an, wenn man sie denn will.

Ich war selbst mal einige Zeit dabei, zb. haben wir mal beim Umzug geholfen.
Oder bei Gerichtsterminen usw.
Yv.
14.05.2018, 10.46 Uhr
Hilfen....
Hilfe bekam ich damals von der Caritas, diese haben mir genauestens gesagt, was ich tun soll und was nicht. (bezugnehmend auf den Ex-Partner) damit keine Situation vor dem Auszug eskaliert! Bei anstehenden Gerichtsverhandlungen wurde ich jedoch allein gelassen, obwohl die Caritas mir jegliche Unterstützung zusagte.

Das was nur ein großes Problem ist, das Frauen (oder Männer) sich nicht trauen, darüber offen zu reden um Hilfe anzunehmen. Viele sehen sich in einer Art Abhängigkeit wieder. Leider der falsche Ansatz.
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