Sa, 09:01 Uhr
20.01.2018
Steuererklärungen 2017
Abgabe wird erleichtert
Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 wird deutlich einfacher. Papierbelege, wie zum Beispiel Spendenquittungen, müssen erstmalig nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, um Aufwendungen geltend zu machen. Die Belege sind jedoch aufzubewahren und auf konkrete Anfrage dem Finanzamt nachzureichen...
Finanzminister André Schröder: Ich empfehle allen Steuerpflichtigen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben, denn dies ist zum Vorteil für alle Beteiligten. Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger können in den Folgejahren viele Daten aus dem Vorjahr elektronisch übernehmen. Auf die Abgabe einer Papiererklärung kann, bei elektronischer Abgabe, zukünftig ganz verzichtet werden. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Steuerbürger sich vorab registrieren. Wir arbeiten weiter daran, die Abgabe der Steuererklärung möglichst einfach zu machen und den zeitlichen Aufwand zu minimieren. Dabei hilft uns die Digitalisierung.
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen endet für das Jahr 2017 weiterhin am 31. Mai 2018 und für beratene Steuerpflichtige am 31. Dezember 2018. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.
Steuerpflichtige können bereits jetzt ihre Steuererklärungen einreichen, die Bearbeitung durch die Finanzämter erfolgt ab März. Hintergrund ist, dass Arbeitgeber, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Zeit haben, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.
Eine bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt. Mit dieser Software können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern ab März 2018 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2017 beginnen.
Autor: redFinanzminister André Schröder: Ich empfehle allen Steuerpflichtigen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben, denn dies ist zum Vorteil für alle Beteiligten. Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger können in den Folgejahren viele Daten aus dem Vorjahr elektronisch übernehmen. Auf die Abgabe einer Papiererklärung kann, bei elektronischer Abgabe, zukünftig ganz verzichtet werden. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Steuerbürger sich vorab registrieren. Wir arbeiten weiter daran, die Abgabe der Steuererklärung möglichst einfach zu machen und den zeitlichen Aufwand zu minimieren. Dabei hilft uns die Digitalisierung.
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen endet für das Jahr 2017 weiterhin am 31. Mai 2018 und für beratene Steuerpflichtige am 31. Dezember 2018. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.
Steuerpflichtige können bereits jetzt ihre Steuererklärungen einreichen, die Bearbeitung durch die Finanzämter erfolgt ab März. Hintergrund ist, dass Arbeitgeber, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Zeit haben, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.
Eine bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt. Mit dieser Software können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern ab März 2018 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2017 beginnen.
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