eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 06:42 Uhr
30.03.2017
Forum

Leiharbeit gehört abgeschafft!

Seit Januar 2017 gilt ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten in Höhe von 8,84 Euro
brutto je Zeitstunde. Leider gibt es noch viel zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher für die Arbeitgeber, um den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen...


Die Aufweichung, die das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen hat, um Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit einzurechnen, halte ich für einen katastrophalen Fehler.

Anzeige symplr
Hier ist Handlungsbedarf, das Gesetz muss geändert werden. Ich befürworte die Einführung des Mindestlohns, aber 8,84 Euro je Arbeitsstunde sind zu wenig. Es kann nicht sein, dass diese Dumpinglöhne teilweise noch vom Staat durch zusätzliche Aufwendungen im Sozialsektor gedeckelt werden müssen.

Nein, wer arbeitet, egal was er für eine Tätigkeit ausführt, muss dafür anständig entlohnt werden, um gut leben zu können. Eine Branche, die gerade mal den Mindestlohn zahlt, ist die Leiharbeitsbranche. Leiharbeit gehört abgeschafft! Leiharbeit steht für schlechte Arbeitsbedingungen, schlechte Bezahlung und im Alter für eine Rente auf Hartz-IV-Niveau. Leiharbeit ist eine moderne Ausbeutung des Menschen. Hier nutzt auch das neue Gesetz nicht, was die Bundesregierung erst im Jahr 2016 auf den Weg gebracht hat.

Ich spreche mich auch klar gegen eine Aufweichung des Mindestlohns bei anerkannten Flüchtlingen aus. Warum sollten unsere Neubürger weniger Lohn bekommen, um diesen dann mit Hartz IV aufzustocken? Einige Nutznießer wären in diesem Fall die freien Wirtschaftler. Dagegen müssen wir etwas tun: ein fairer Mindestlohn für alle Bürger!
Rene Casta, Mitarbeiter eines Landtagsabgeordneten und CDU Mitglied
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Kommentare
Herr Taft
30.03.2017, 13.43 Uhr
Vor- und Nachteile
Insgesamt haben Sie sicher Recht, was die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen bei Leiharbeitern angeht. In meinem Bekanntenkreis gibt es jedoch ein Gegenbeispiel. Wegen einer Firmenpleite war mein Bekannter zunächst in die Arbeitslosigkeit gerutscht und später in die Arbeitnehmerüberlassung. Er bekam darüber ein Engagement bei einem Autobauer, wo er als Leiharbeiter einige Jahre beschäftigt war. Er knüpfte Kontakte , zeigte Einsatz und bewarb sich schließlich bei dem Autobauer. Heute ist er bei diesem fest angestellt.

Die Leiharbeit eröffnet Menschen daher die Möglichkeit in die Unternehmen zu kommen, dort zu zeigen, was sie können ... halte ich für besser als jede Bewerbungsmappe.

Ich denke nicht, dass alles staatlich reglementiert werden muss. Die Leiharbeit kann eine Chance sein...die Alternative wäre Arbeitslosigkeit...
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr