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So, 08:00 Uhr
26.03.2017
was es zu beachten gilt

Urlaub im Wohnmobil

Rund eine halbe Million Deutsche machen jährlich Urlaub im Wohnmobil. Doch beim Reisen gibt es vieles zu beachten. Die Zeitschrift Finanztest beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Parkplatz, Miete, Diebstahl und Versicherungsschutz...

Wohnmobile dürfen an der Straße parken, auch wenn sie monatelang Parkplätze für Pkws blockieren. Die Straßenverkehrsordnung behandelt Wohnmobile wie normale Autos, solange sie zugelassen und verkehrstüchtig sind. Das gilt jedoch nicht auf gewerblichen Parkplätzen, wie zum Beispiel vor Supermärkten. Dort steht oft das Schild „Nur Pkw“. Kunden dürfen nur für den Einkauf mit dem Wohnmobil auf dem Parkplatz stehen. Übernachten ist nicht gestattet.

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Egal, ob das Wohnmobil gekauft oder gemietet ist, wer sich gegen Einbruch und Diebstahl schützen will, kann eine Reisegepäckversicherung abschließen. Allerdings greifen viele Verträge nicht nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Alternativ bieten einige Versicherer Inhaltsversicherungen für Wohnmobile. Die Hausratversicherung greift in der Regel nicht. Dafür müssten Kunden einen Tarif abschließen, der den Hausratschutz auf Pkw erweitert, die an der Straße parken.

Beim Mieten ist eine Kfz-Haftpflicht am wichtigsten. Zusätzlich sind Miet-Wohnmobile meist auch vollkaskoversichert. Das ist auch sinnvoll, denn die Fahrzeuge sind Zigtausend Euro wert und Reparaturen häufig teurer als bei einem Pkw.

Der ausführliche Artikel erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 22.03.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/wohnmobil abrufbar.
Autor: red

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