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Sa, 14:55 Uhr
11.03.2017
Unzulässige Forderungen

Enttäuschte Singles zahlen teuren Wertersatz

Mehrmals am Tag hört man die verheißungsvolle Werbung einer der größten Online-Partnervermittlungen Deutschlands: „Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über Parship.“ Wenn das Angebot nicht überzeugt, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen kostenlos widerrufen werden. Dennoch müssen Nutzer Wertersatz bezahlen...

Was genau es damit auf sich hat, was Verbraucher dagegen unternehmen können und wie sich Parship dafür rechtfertigt, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln.

Klage der Verbraucherzentrale Hamburg – Forderungen von Parship seien unzulässig

„Grundsätzlich gilt die Widerrufsfrist von 14 Tagen, Parship hingegen verlangt Wertersatz für genutzte Kontakte von bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises“, erläutert Mingers die Situation. „Die Verbraucher- zentrale Hamburg (Vzhh) hält diese Forderungen für unzulässig, da sie den Verbraucher in seinem Widerrufsrecht einschränken, und reichte eine Mahnung, später die Klage beim Oberlandesgericht Hamburg ein. Die Begründung: Wertersatz sei nur in geringerem Maße rechtskonform, etwa anteilig zur vereinbarten Vertragsdauer“, erklärt der Rechtsexperte weiter. Darüber hinaus ermutigt die Vzhh ehemaligen Kunden, ihr Geld zurückzufordern, da bereits mehrere Klagen in erster Instanz vor dem Amtsgericht Hamburg erfolgreich ausfielen.

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Parship muss Beiträge von 20 Euro bis zu mehreren 100 Euro plus 5 % Zinsen zahlen. Dazu kommt, dass die Partnervermittlung für Gerichts- und Anwaltskosten der Verfahren aufkommen muss. Die Chancen für weitere erfolgreiche Klagen stehen gut – dennoch wagen verhältnismäßig wenige Betroffene den Schritt vor Gericht, was Parship nur zugute kommt.

Wertersatz für Kontakte zu Parship- Mitgliedern

„Die Online-Partnervermittlung sieht die Forderung nach Wertersatz aus einer anderen Perspektive“, so Mingers über die Parship-Sichtweise. „Auch bei Parship gilt eine zweiwöchige Widerrufsfrist, bei der die Mitglieder ohne Begründung per Brief, Fax oder E-Mail vom Vertrag zurücktreten können. Wenn allerdings ein Kunde innerhalb der Widerrufsfrist Kontakt zu anderen Parship-Mitgliedern knüpft und sich dann entschließt, den Vertrag zu widerrufen, werden für diese Kontakte Wertersatz berechnet. Parship versucht auf diese Weise Kunden zu schützen und zufrieden zu stellen, um langfristige sowie stabile Beziehungen zu fördern, statt kurzfristige Flirts und Affären.

Die zentrale Dienstleistung der Partnervermittlung ist also die Anzahl der geknüpften und garantierten Kontakte, welche beim Widerruf folglich als Wertersatz angesehen werden. Eine laufzeitbezogene Berechnung des Wertersatzes basierend auf der Anzahl der Nutzungstage im Rahmen der Widerrufsfrist kann allerdings nicht garantiert werden. Kunden, die innerhalb weniger Tage überdurchschnittlich viele Kontakte knüpfen, werden durch diese Regelung bevorteilt. Um das Vertrauen der Parship- Mitglieder aufrecht zu erhalten, muss das Unternehmen einen generellen Anspruch auf Wertersatz erheben“, führt der Rechtsexperte aus.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg – Klage abgelehnt

„Das Urteil im Verfahren der Vzhh gegen Parship vor dem OLG Hamburg fiel am 26.02.2017 – die Klage wurde abgelehnt. Die Laufzeit abhängige Berechnung des Wertersatzes wurde für unzulässig erklärt. Parship kann somit weiterhin an seiner bestehenden Wertersatzregelung festhalten, wonach die Anzahl der Kontakte die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Wertersatzes bildet“, so der Rechtsexperte abschließend.
Autor: red

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