Führerscheinklassen
Klasse | Beschreibung |
A1 | Krafträder bis 125qcm, bis 11 kW; eingeschlossene Klassen: M |
A | Krafträder, auch mit Beiwagen über 50qcm oder über 45km/h; eingeschlossene Klassen: A1, M |
B | Kraftwagen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze (ausser Fahrer); Anhänger bis 0,75t oder Züge bis 3,5t zulässige Gesamtmasse; (ähnlich früherer Klasse 3); eingeschlossene Klassen: L, M |
C1 | Kraftwagen über 3,5t zulässige Gesamtmasse bis 7,5t zulässige Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze (ausser Fahrer); Anhänger bis 0,75t zulässige Gesamtmasse ; voraussetzung Klasse: B |
C | Kraftwagen über 3,5t zulässige Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze (ausser Fahrer); Anhänger bis 0,75t zulässige Gesamtmasse; unter 21 Jahre keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5t zulässige Gesamtmasse (einschliesslich Anhänger) ; Voraussetzung Klasse: B; eingeschlossene Klassen: C1 |
D1 | Omnibusse über 8 bis 16 Sitzplätze (ausser Fahrer); Anhänger bis 0,75t zulässige Gesamtmasse ; voraussetzung Klasse: B |
D | Omnibusse über 8 Sitzplätze (ausser Fahrer); Anhänger bis 0,75t zulässige Gesamtmasse ; voraussetzung Klasse: B; eingeschlossene Klassen: D1 |
BE | Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässige Gesamtmasse (sofern Zug nicht unter B fällt); bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Gelädefahrzeugen darf die Anhängerlast höchstens das 1,5fache der zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs betragen; voraussetzung Klasse: B |
C1E | Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässige Gesamtmasse; Züge bis 12t zulässige Gesamtmasse; unter 21 Jahre keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5t zulässige Gesamtmasse (einschliesslich Anhänger) ; Voraussetzung Klasse: C1; eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden |
CE | Lastzüge und Sattelzüge; unter 21 Jahre keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5t zulässige Gesamtmasse (einschliesslich Anhänger) ; Voraussetzung Klasse: C; eingeschlossene Klassen: DE, C1E, T sowie D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden |
D1E | Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässige Gesamtmasse; Züge bis 12t zulässige Gesamtmasse ; Voraussetzung Klasse: D1; eingeschlossene Klassen: BE sowie C1E, sofern C1 vorhanden |
DE | Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zulässige Gesamtmasse ; voraussetzung Klasse: D; eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden |
L | Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Stapler) bis 25km/h; |
T | Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40km/h; auch mit Anhängern; Zugamschinen beschränkt auf 40km/h für 16- und 17jährige ; eingeschlossene Klassen: L, M |
M | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50qcm und bis 45km/h; auch Lastendreiräder bis 150kg Leermasse |
03.05.2005
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