Was ist unter dem Begriff Examen zu verstehen?
Das Wort Examen hat seinen Ursprung in der Lateinischen Sprache. Der Lateinische Begriff examina heißt ins Deutsche übersetzt das Zünglein an der Waage, Verhör oder auch Untersuchung.Ein Examen umfasst in den meisten Fällen eine schriftliche sowie mündliche Prüfung, um nachzuweisen, dass man die Anforderungen hinsichtlich der erwarteten Kenntnisse und eines bestimmten Wissenstandes erfüllen kann. Wenn es sich um einen Examen an einer Hochschule handelt, besteht das Examen in der Regel aus fachbezogenen Klausuren sowie einer Examensarbeit – in Form einer Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterarbeit. Um zum Examen an einer Hochschule zugelassen zu werden, muss man vorher einen vorgeschriebenen Studiengang absolvieren. Wenn ein Examen anstatt von einer Hochschule – also an einer Universität oder Fachhochschule – von einer anderen berechtigten, staatlichen Stelle abgenommen worden ist, handelt es sich um ein Staatsexamen. Ein Staatsexamen ist bei den Studiengängen Jura, Lebensmittelchemie, Lehramt, Medizin, Pharmazie, Forstwirtschaft sowie bei einem staatlich geprüften Techniker üblich. Weitere Formen des Examens sind das theologische Examen, mit dem man ein Theologiestudium abschließt oder das Konzertexamen, welches die Abschlussprüfung für einen Aufbaustudiengang an einer Musikhochschule ist. Außerdem besteht noch die Möglichkeit, ein Examen in der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger zu absolvieren.
Was ist ein Staatsexamen?
Beim Staatsexamen wird die Abschlussprüfung von einer staatlichen Institution – in der Regel vom Prüfungsamt – veranstaltet. Ein Staatexamen ermöglicht dem Inhaber, einen staatlich regulierten Beruf auszuüben wie beispielsweise Arzt oder Rechtsanwalt, oder selbst in den Staatsdienst einzutreten, z. B. als Lehrer, Richter oder Staatsanwalt. Diese Art der besonderen staatlichen Kontrolle dient dem öffentlichen Interesse, nämlich dass festgelegt Qualitätsstandards bei den jeweiligen Studiengängen eingehalten werden. In Deutschland schließt man sein Studium mit einem Staatsexamen in den folgenden Studiengängen ab: Lehramt, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Rechtswissenschaft, Lebensmittelchemie und Pharmazie. Wenn man ein Staatsexamen absolviert hat, wird meistens eine praktische Ausbildung oder ein Vorbereitungsdienst angeschlossen, um danach ein weiteres Staatsexamen zu absolvieren.
Der Inhaber eines Staatsexamens ist auch zur Promotion berechtigt.
