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Die Geschichte des Diploms

Der aus dem griechischen stammende Begriff „Diplom“ stand ursprünglich für die Bezeichnung einer Schreibtafel, die aus zwei zusammengelegten Blättern bestand. Die Römer bezeichneten ein amtlich unterzeichnetes und besiegeltes Schriftstück als Diplom. Im Laufe der Geschichte wurde der Begriff „Diplom“ durch die allgemeine Bezeichnung „Urkunde“ ersetzt. Seit 1899 wird in Deutschland das Diplom als akademischer Grad für den erfolgreichen Abschluss an Hochschulen verliehen. Ursprünglich war das Diplom das Abschlussexamen technischer Hochschulen und wurde später auch auf die allgemeinen Hochschulen ausgeweitet. Weit verbreitet ist das Diplom vor allem in den Bereichen Wirtschafts-, Sozial- und Naturwissenschaften sowie Ingenieurwesen. Auch das Studium an Fachhochschulen kann mit dem Diplom absolviert werden. Nicht als akademischer Grad, sondern als staatlich anerkannter Abschluss wird das Diplom auch an Berufsakademien verliehen.

Der akademische Grad


Das Diplom ist zur Zeit in Deutschland der am häufigsten erreichte akademische Grad an Hochschulen. Um das Hochschuldiplom zu erlangen, wird ein Studiengang an staatlichen Universitäten vorausgesetzt. Das Studium gliedert sich in das Vor- und Hauptstudium und dauert in der Regel acht bis zehn Semester. Nach der Hälfte des Studiums wird als Zwischenprüfung das so genannte Vordiplom erlangt, welches Grundvoraussetzung für den weiteren Hauptstudiengang und den erfolgreichen Abschluss ist. Beendet wird das Studium mit der Diplomprüfung. Diese besteht aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung sowie dem Verfassen der Diplomarbeit. Der Diplom-Studiengang an der Fachhochschule unterscheidet sich von den Hochschulstudiengängen zum einen durch kürzere Regelstudienzeiten. Diese liegen bei sechs bis acht Semestern. Zum anderen zeichnet sich das Studium an einer Fachhochschule durch höheren Praxisbezug aus. Beendet werden auch diese Studiengänge mit einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung und der Diplomarbeit. Der akademische Grad „Diplom“setzt sich zusammen aus den Begriffen „Diplom“ bzw. „Dipl.“ in Verbindung mit der jeweiligen Berufsfachrichtung, z.B. Diplom-Chemiker, Diplom-Ingenieur, Diplom-Psychologe. Zur korrekten Abgrenzung zum Hochschuldiplom darf der Titel „Diplom“ von Fachhochschulabsolventen nur unter dem Zusatz „FH“ bzw. von Absolventen von Berufsakademien nur unter dem Zusatz „BA“ geführt werden, z.B. Diplom-Bibliothekar (FH). Bis auf wenige Ausnahmen berechtigt nur das Hochschuldiplom zur Promotion.

Reform des Diploms als akademischer Grad

In der Bologna-Erklärung von 1999 wurde im Zuge des geplanten einheitlichen europäischen Hochschulsystems beschlossen, das Diplom durch die akademischen Grade „Master“ und „Bachelor“ zu ersetzen. Ab 2010 soll soll diese Regelung in Kraft treten. Bereits seit 2005 werden in Deutschland in einigen Bundesländern keine Diplom-Studiengänge mehr angeboten.